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Vortrag 2.Februar 2010 zum Thema „Wohnungseigentum und Insolvenz“
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,                  

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 2. Februar 2010, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen


Herr Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss


zum Thema  „Wohnungseigentum und Insolvenz“


Wir freuen uns, dass sich Herr Rechtsanwalt Michael Drasdo bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem Thema mit hoher praktischer Relevanz zu referieren. Spezialgebiet des Referenten ist das Immobilienrecht, insbesondere das Wohnungseigentums- und gewerbliche Mietrecht, das Recht der Makler und Bauträger als auch des Timesharings und des Rechts des Betreuten Wohnens. In diesem Zusammenhang bearbeitet er auch die insolvenzrechtlichen Probleme und das Rechtsgebiet der Zwangsverwaltung.
Rechtsanwalt Drasdo ist Verfasser und (Mit-)Herausgeber zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Autors eines Kommentars zur Makler- und Bauträgerverordnung und zum Teilzeitwohnrechte-Gesetz; Verfasser unter anderem der Bücher „Die Eigentümerversammlung nach dem WEG“ und „Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG“ sowie „Verwaltervertrag und -vollmacht“ als auch Mitverfasser des Werkes „Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer“; Mitherausgeber der Schriftenreihe „Der Fachverwalter“ und der „Neuen Zeitschrift für Mietrecht“ (NZM) sowie der „Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht“ (NZI); daneben ist er Verfasser einer Vielzahl von Beiträgen in Fachzeitschriften und (Mit-)Herausgeber verschiedener anderer Werke im Bereich des Immobilienrechts. Er ist Herausgeber des Bärmann/Seuß in der 5. Auflage. Der Referent ist zudem  Mitglied des die NJW-Spezial bearbeitenden Redaktionsteams. Seit Jahren ist Rechtsanwalt Drasdo zudem Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Der Referent wird in seinem Vortrag zu den nachfolgenden Themenkreisen umfassend Stellung nehmen.

I.    Einleitung in die Thematik

II.    Szenarien
Insolvenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
Insolvenz der Wohnungseigentümer
Einzeleigentümer
Personengemeinschaften
Personengesellschaften
Juristische Personen
Exkurs:    Insolvenz des Bauträgers als Wohnungseigentümer
3.    Insolvenz paralleler „Unternehmungen“
Vermietungspool
Betriebsgesellschaften
Heizungsbetriebsgemeinschaften
Grundstücksgemeinschaften
4.    Insolvenz des Wohnungseigentumsverwalters
Einzelfirma
Personengesellschaft
Juristische Person
5.    Insolvenz dritter Personen
Schuldner der Wohnungseigentümergemein-schaft
Schuldner der Wohnungseigentümer
Gläubiger der Wohnungseigentümergemein-schaft
Gläubiger der Wohnungseigentümer
6.    Insolvenz beim Wohnungserbbaurecht
a)    Wohnungserbbaurechtsgemeinschaft
b)    Wohnungserbaurechtseigentümer
c)    Grundstückseigentümer
7.    Insolvenz beim Dauerwohnrecht
a)    Dauerwohnungsberechtigter
b)    Grundstückseigentümer

III.    Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters bei der Insolvenz eines Wohnungseigentümers
1.    Zahlungspflichten
2.    Verwaltungspflichten
3.    Pflichten gegenüber dritten Personen

IV.    Zahlungspflichten des Insolvenzverwalters
1.    Die grundsätzlichen Zahlungspflichten des Insolvenzverwalters
a)    Die insolvenzrechtliche Beurteilung
b)    Die wohnungseigentumsrechtliche Beurteilung
2.    Zahlungen nach dem Wirtschaftsplan
a)    Fälligkeiten vor Verfahrenseröffnung
b)    Fälligkeiten nach Verfahrenseröffnung
3.    Sonderumlagen
a)    Allgemeiner Liqiditätsbedarf
b)    Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen im Sinne des § 21 V Nr. 2 WEG
c)    Modernisierungen im Sinne der §§ 22 II, 16 IV WEG
d)    Fertigstellungskosten nach der Insolvenz des Bauträgers
e)    Fertigstellungskosten nach der Insolvenz des Bauträgers als Wohnungseigentümer
f)    Rücklagenbildungen durch Sonderumlagen
4.    Abrechnungsforderungen
a)    Die wohnungseigentumsrechtliche Betrachtung
b)    Die insolvenzrechtliche Betrachtung
5.    Freigabe des Objektes
a)    Die Freigabe als Instrumentarium der Enthaftung
b)    Die Fortdauer der Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

V.    Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber dritten Personen nach § 16 VIII 1 WEG
1.    Die wohnungseigentumsrechtliche Haftung für Verbandsschulden
2.    Die insolvenzrechtlichen Auswirkungen

VI.    Die Wohnungseigentümerversammlung
1.    Einladung des Insolvenzverwalters
2.    Stimmrecht des Insolvenzverwalters
3.    Anfechtungsbefugnis des Insolvenzverwalters

VII.    Die Zwangsverwaltung in der Insolvenz
1.    Die Zahlungspflichten des Zwangsverwalters
b)    Rechtslage nach dem 01. 07. 2007
2.    Die „Ausfallhaftung“ des Insolvenzverwalters
a)    Sinn und Zweck des § 49 InsO
b)    Folgen der WEG-Reform als systemwidriger Verstoß gegen § 49 InsO
3.    Die Kautionshaftung des Zwangsverwalters
a)    Die Zahlungspflicht des Zwangsverwalters bei Beendigung des Mietvertrages
b)    Die Ansammlungspflicht des Zwangsverwalters während des laufenden Mietvertrages

VIII.    Die Zwangsversteigerung in der Insolvenz
1.    Die Bedeutung des § 10 I Nr. 2 ZVG
a)    § 10 I Nr. 2 ZVG als dingliches Recht im Sinne des § 49 InsO
b)    Berechnung des geringsten Gebots
c)    Folgen für das Versteigerungsverfahren
2.    Auswirkungen auf die Anmeldung schuld-rechtlicher Forderungen zur Insolvenztabelle
a)    Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
b)    Forderungen der Grundpfandrechtsgläubiger
c)    Forderungen dritter Personen
3.    Die Auswirkungen der Versteigerung auf die Quote der Gläubiger

IX.    Das Vollstreckungsverbot des § 89 I InsO
1.    Allgemeine Grundsätze des Vollstreckungsverbots bei Immobilien
2.    Fortgeltung des Vollstreckungsverbots trotz Freigabe

X.    Ausblick
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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