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Vortrag 4.Mai 2010 zum Thema „Die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens als Bestandteil der anstehenden Insolvenzrechtsreformen“
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 4. Mai 2010, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld

zum Thema

„Die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens als Bestandteil der anstehenden Insolvenzrechtsreformen“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Professor Dr. Florian Jacoby, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld, bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Eine große Zahl der Veröffentlichungen des Referenten hat das Insolvenzrecht zum Gegenstand. Hervorheben lassen sich die Kommentierungen der Insolvenzaufrechnung im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht und der Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung im Kübler/Prütting/Bork. Derzeit ist die Kommentierung der §§ 103 ff. InsO für den Jaeger in Arbeit. Außerhalb des Insolvenzrechts sind die gemeinsam mit Frank Peters verfassten Kommentierungen zur Verjährung und zum Werkvertrag im Staudinger sowie die Kommentierung allgemeiner Vorschriften des FamFG in einem von Jacoby gemeinsam mit Reinhard Bork und Dieter Schwab herausgegebenen Kommentar zu nennen.

Die Reform des deutschen Sanierungsrechts steht auf der politischen Agenda. Das lässt sich nicht nur dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 entnehmen. Zur Eröffnung des 7. Deutschen Insolvenzrechtstages am 18. März 2010 hat die Bundesjustizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert, wie die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen im Sanierungsrecht auf den Weg gebracht werden sollen. In einem ersten Schritt will sie die in der Insolvenzordnung bereits geregelten Instrumente des Insolvenzplans und der Eigenverwaltung ausbauen. In einem zweiten Schritt soll dann die Einführung eines sog. vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens diskutiert werden. Vorbilder für ein solches Verfahren enthalten die Rechtsordnungen einer Reihe von (europäischen) Ländern, namentlich England mit dem Company Voluntary Arrangement (CVA), aber auch Frankreich mit der von Herrn Dr. Reinhard Dammann im Arbeitskreis bereits vorgestellten Procédure de sauvegarde.
Der Referen spricht sich für die Einführung eines solchen Verfahrens aus, das folgende Gestalt haben sollte: Es muss auf einen Sanierungsvergleich abzielen, der auch gegen opponierende Gläubiger wirken kann. Allerdings müssen jedem Gläubiger Rechtspositionen mit einem Wert zugewiesen werden, der mindestens dem wirtschaftlichen Wert seiner Forderung entspricht. Ein zwangsweiser Eingriff in Gesellschafterrechte ist nicht vorzusehen. Der Schuldner darf das Verfahren bei rechnerischer Überschuldung beantragen, weil dann die Einbringlichkeit der Gläubigerrechte von der Unternehmensfortführung abhängt. Liegt allerdings ein Insolvenzgrund vor, ist Insolvenzantrag zu stellen. Das Verfahren fußt auf der freiwilligen Gestaltung durch die Beteiligten bei Beschränkung gerichtlicher Kompetenzen. Um einen zügigen Ablauf des Verfahrens zu ermöglichen, ist grundsätzlich der gerichtlichen Ex-Post-Kontrolle auf Betreiben von Gläubigern Vorrang vor einer gerichtlichen Ex-Ante-Prüfung einzuräumen. Die gerichtliche Verfahrenseinleitung bewirkt ein Moratorium, das Gläubigerrechte für einen begrenzten Zeitraum (3 Monate, verlängerbar) einfriert. Dem Schuldner, der das Verfahren in Eigenverwaltung betreibt, ist ein von ihm benannter Sanierungssachwalter zur Seite zu stellen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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