Mitgliederbereich

Vortrag 7. Februar 2012
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 7. Februar 2012, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Prof. Dr. Reinhard Bork, Universität Hamburg

zum Thema

„Wissenszurechnung im Insolvenzanfechtungsrecht“

Wir freuen uns außerordentlich, dass sich der Geschäftsführende Direktor des Seminars für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg, Professor Dr. Reinhard Bork, bereit erklärt, wieder einmal vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem für die Praxis der Insolvenzanfechtung wichtigen Thema vorzutragen. Der Referent  ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zum Prozess- und Insolvenzrecht (u.a. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Bd. I §§ 41-127a, Einführung in das Insolvenzrecht, 5. Aufl., Kübler/Prütting, Bork, Insolvenzrecht; Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 11. Aufl.; Bork/Schäfer, GmbHG, Kommentierung des § 64) und ein vielgefragter Referent. Im vergangenen Jahr ist Professor Bork von einem einjährigen Forschungsaufenthalt an der Universität Oxford, Robert S. Campbell Visiting Fellow des Magdalenen College, zurückgekehrt.

Der IX. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngeren insolvenzrechtlichen Entscheidungen wiederholt mit der Frage der Wissenszurechnung in arbeitsteilig organisierten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen (Gebiets-)Körperschaften befasst. Die Urteile sind zu § 82 InsO (BGH ZIP 2006, 138 ff.; BGH ZIP 2010, 935 ff.) und §§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 133 InsO (BGH ZIP 2011, 1523 ff.) ergangen und veranschaulichen die Schwierigkeiten, die bestehen, wenn bei einer arbeitsteiligen Organisation festgestellt werden soll, ob subjektive Tatbestandsmerkmale wie „Kenntnis“ oder „Wissen“ erfüllt sind. Der BGH hat dazu seit geraumer Zeit durch verschiedene Senate eine einheitliche, keineswegs auf das Insolvenzrecht beschränkte Rechtsprechungslinie entwickelt, die sich mit dem Stichwort „Informationsorganisationspflicht“ kennzeichnen lässt und ganz allgemein die Frage der Wissenszurechnung beantworten will. Der Vortrag wird zunächst ganz allgemein die Grundsätze der Wissenszurechnung bei arbeitsteiligen Organisationen erläutern und sodann die Anwendung im Insolvenzrecht erörtern.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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