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Nächste Vortragsveranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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„Die Integrierte Finanzplanung und ihre (notwendige) Anwendung in der insolvenzrechtlichen Betriebsfortführung”


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 02. Oktober 2018, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Dirk Andres, Düsseldorf,


zum Thema

„Die Integrierte Finanzplanung und ihre (notwendige) Anwendung in der insolvenzrechtlichen Betriebsfortführung”.

Mit Herrn Dr. Dirk Andres konnten wir einen sowohl in Theorie als auch Praxis des Sanierungsrechts ausgezeichneten Experten zu dem immer bedeutender werdenden Thema der integrierten Finanzplanung gewinnen.

Herr Dr. Andres ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Nach Studium und Promotion an der Universität zu Köln begann er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei AndresSchneider. Er ist heute Partner der Insolvenzverwaltungs- und Restrukturierungskanzlei Andres Partner und wird seit mehr als 17 Jahren als Insolvenzverwalter von verschiedenen Gerichten bestellt. Er ist Mitglied des VID und des Gravenbrucher Kreises sowie Lehrbeauftragter der Universität Düsseldorf. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter berät er namhafte Unternehmen bei der Restrukturierung in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. 

Insolvenzverfahren verändern sich. In vielen Verfahren steht heute die Fortführung des Geschäftsbetriebes im Mittelpunkt der Tätigkeit des Insolvenzverwalters und nicht mehr die Abwicklung des Betriebes. Hierzu sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse zwingende Voraussetzung, um eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen. Dies gilt umso mehr, um in der Rolle des Sachwalters die Überwachungsfunktion ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Auch eine zukünftige Rolle in einem präventiven Restrukturierungsrahmen wird diese Kompetenz noch weiter fördern. Der Vortrag möchte einen Beitrag dazu leisten, dieses Verständnis zu fördern.

Ich freue mich auf einen spannenden Abend zu einem Thema von höchster Praxisrelevanz. Denn eine den aktuellen betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht werdenden Planung dient nicht nur zur eigenen Haftungsvermeidung (z.B. aus § 61 InsO), sondern auch, um die Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans oder sonstigen Sanierungsszenarios für Gläubiger und Gericht plausibel darzulegen zu können.

Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich wieder die Möglichkeit zur vertieften Diskussion.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender