Mitgliederbereich

14. Juni 2016

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 14. Juni 2016, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Priv.-Doz. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Bremen

zum Thema

„Insolvenzvermeidende Patronatserklärungen”

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis besonders wichtigen Thema zu referieren.

Der Referent ist Rechtsanwalt und seit 2004 als Insolvenzverwalter tätig. Er ist Partner der Sozietät GÖRG Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter GbR und GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, verantwortlich für die Büros in Bremen und Hannover.

Seit 2010 nimmt Dr. Hölzle an der Universität Bremen einen Lehrauftrag für Handels- und Gesellschaftsrecht wahr.
Im Jahre 2011 habilitierte er sich an der Universität Bremen mit der Habilitationsschrift „Verstrickung durch Desinformation“, MohrSiebeck 2011. Ihm wurde die venia legendi für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Steuerrecht verliehen. Seither ist er an der Universität Bremen als Privatdozent tätig.

Von den zahlreichen Publikationen des Referenten seien an dieser Stelle seine Kommentierung der §§ 20 bis 25 in Karsten Schmidt, InsO (19. Aufl. 2016), Hölzle, Praxisleitfaden ESUG (2. Aufl. 2014), Bork/Hölzle, Handbuch Insolvenzrecht (1. Aufl.) sowie die Bearbeitung des Kap. 5 in: Vallender/Undritz, Praxis des Insolvenzrechts (2. Aufl.; erscheint demnächst) genannt.

Die Abgabe von Patronatserklärungen ist seit jeher ein probates Gestaltungsmittel der Vermeidung von Insolvenzantragspflichten. Verbunden mit einem qualifizierten Rangrücktritt kann ein Patronat nicht nur den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit, sondern auch einer Überschuldung der patronierten Gesellschaft verhindern.
Die Anforderungen der Rechtsprechung an Patronats- und Rangrücktrittserklärungen schienen, für letztere jedenfalls seit dem Urteil des BGH vom 8. Januar 2001 (BGH DB 2001, 373) lange geklärt. Einzig mit Blick auf die steuerliche Behandlung gab es zwischenzeitlich Irritationen, die zunächst allerdings ebenfalls ausgeräumt zu sein schienen. Umso beachtlicher ist die große Aktualität, die das Thema der insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Wirkung von Patronats- und auch Rangrücktrittserklärungen in jüngster Vergangenheit sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur erneut erlangt hat. Dies nicht zuletzt auch im Kontext der ebenfalls in Fluss geratenen Diskussion über die rechtlichen Grundlagen der Überschuldungsprüfung im Rahmen des § 19 InsO und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Prognoseentscheidungen.
Die große Aktualität ist Grund genug, den aktuellen Streitstand noch einmal aufzuarbeiten und eine dogmatische Grundlegung zu versuchen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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