Mitgliederbereich

7. September 2016

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Mittwoch, dem 7. September 2016, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Joaquim Sarrate Pui, LL.M, Barcelona

zum Thema

„Insolvenzfälle mit Auslandsberührung – Das kommt mir spanisch vor”

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Sarrate bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem nicht alltäglichen, für die Insolvenzpraxis gleichwohl wichtigen Thema zu referieren.

Der Referent hat an der Universitat Autónoma Barcelona Jura studiert. Anschließend absolvierte er einen Studienaufenthalt an der Universität Heidelberg im Rahmen des Erasmus Austauschprogramms. Im Jahre 1991 kehrte er mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung zurück nach Heidelberg, um einen Masterstudiengang zu absolvieren (LL.M.). 1996 wurde ihm der Doktortitel durch die Universtität Heidelberg verliehen. Seine Doktorarbeit hat den Titel: „Formprobleme bei der Übertragung von Immobilien im deutsch-spanischen Rechtsverkehr“.

Während seines Deutschlandaufenthalts war Dr. Sarrate am Institut für Ausländisches Internationales Privat-, und Wirtschaftsrecht tätig. Im November 1996 trat er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frühbeck, Abogados y Economistas, in Barcelona an. Seit Januar 2013 ist Dr. Sarrate geschäftsführender Gesellschafter von Pluta Abogados in Spanien. Die Tätigkeitsfelder des Referenten umfassen das nationale und internationale Zivil- und Wirtschaftsrecht, das Insolvenzrecht, Prozessrecht, Restrukturierung und M&A.

Die allgemeine Freude über erfolgreiche Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen in Spanien kann einen deutschen Insolvenzverwalter vor unerwartete Probleme stellen. Plötzlich sieht man sich mit einer Immobilie, einer Gesellschaft oder einer Forderung in Spanien konfrontiert, die es für die Masse zu verwerten gilt. Neben dem Umstand, dass man es hier mit einem unbekannten Rechtskreis zu tun hat, können ganz praktische Probleme dem Insolvenzverwalter das Leben schwer machen.

Der Referent wird in seinem Vortrag die wichtigsten Punkte, die es „nach dem ersten Schreck“ zu beachten gilt, erläutern. Darüber hinaus wird er über einige wichtige Besonderheiten der spanischen Rechtsordnung referieren. Dadurch können mögliche Probleme und schlimmstenfalls Haftungsfälle gleich von Anfang an vermieden werden.
Dr. Sarrate wird schließlich einen Einblick in das spanische Gesellschafts- und Immobilienrecht geben und dessen praktische Bedeutung für einen deutschen Insolvenzverwalter aufzeigen.

Wichtige Fragen sind hier zum Beispiel:

  • Wie trage ich ein deutsches Insolvenzverfahren in das spanische Grundbuch ein?
  • Wie kann ich Gesellschaftsanteile oder eine Tochtergesellschaft verwerten?
  • Was ist bei der Geltendmachung von Forderungen in Spanien zu beachten?

Der Vortrag soll auch dazu dienen, deutschen Insolvenzverwaltern das Rüstzeug für die ersten zu ergreifenden Maßnahmen in Fällen mir Auslandsberührung in Spanien zu geben.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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