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Geschichte des Vereins
Rückblick auf über 50 Jahre

Rückblick auf fünfzig Jahre Arbeitskreis Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V., Köln von Professor Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Köln Vortrag aus dem Jahr 1999

  • Die Gründung des Arbeitskreises im August 1949

    Die wechselvolle, aber interessante Geschichte des Arbeitskreises für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V., Köln, der mit dem heutigen Kongreß sein 50jähriges Bestehen feiert, ist dem Vorwort der „Kölner Schrift zur Insolvenzordnung“ und der „Polemologie – Lebenserinnerungen eines rheinischen Juristen –“ des 1998 erschienenen ersten Bandes „August Maria Berges – Ausgewählte Schriften zum Schiedsrecht“ zu entnehmen. Ergänzend sei hier nur angemerkt, daß das Insolvenzrecht vor dem Zweiten Weltkrieg lediglich ein – wenn auch idyllisches – Schattendasein geführt hat, zumal es selbst unter Juristen als kompliziert galt und nur von wenigen Spezialisten beherrscht wurde. Dies hatte für Richter, Rechtspfleger und Verwalter die angenehme Folge, daß so gut wie keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts eingelegt wurden. Um die Rechnungslegung des Konkurs- oder Vergleichsverwalters oder um Steuerfragen kümmerte sich niemand, und es verwundert nicht, daß sich der Kreis der Konkurs- und Vergleichsverwalter überwiegend aus Nichtjuristen, nämlich Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, zusammensetzte.

    In Gläubigerkreisen wurde oftmals Kritik daran geübt, daß das Kölner Konkursgericht Personen als Verwalter einsetzte, die nicht einmal einen akademischen Titel aufzuweisen hatten. Um diesem Mißstand abzuhelfen, zitierte der damalige Konkursrichter Professor Dr. August Maria Berges, der ohnehin den Konkursverwalter als einen „Goodwill-Treuhänder“ ansah, u. a. die Herren Croll und Reinartz vor das Konkursgericht und verlieh ihnen durch „Ritterschlag“ den Titel „Treuhänder“. Die solchermaßen geehrten Herren haben ihrem Titel, mit dem sie zu hohem Ansehen gelangten, auch als Insolvenzverwalter alle Ehre gemacht. Daß sich die Rechnungslegung einiger Verwalter bis in die sechziger Jahre auf Rezeptblocks und in Notizbüchern, vorwiegend aber im Kopf des Verwalters niederschlug, störte weder das Gericht noch die Gläubigerschaft. Man vertraute dem Gericht sowie dem Konkurs- und Vergleichsverwalter, so daß es durchaus keine Seltenheit war, daß Großgläubiger in Vergleichsverfahren den Verwalter kurzerhand ermächtigten, in ihrem Namen im Vergleichstermin für den Vergleich zu votieren. Mein heute hier anwesender Freund und Mitautor Karl Delhaes, langjähriger ehrenamtlicher Schatzmeister und Ehrenmitglied des Kölner Arbeitskreises, trauert mit mir dieser schönen Zeit nach, die zugleich auch von einer selten anzutreffenden Harmonie in der Konkursabteilung des Kölner Amtsgerichts geprägt war. Man ist in Abwandlung der Geschichte von den Kölner Heinzelmännchen geneigt zu sagen: „Wie war in Köln es doch vordem, im Insolvenzrecht so bequem ... “.

    Inzwischen hat sich die Situation im Insolvenzrecht und entsprechend auch bei den Gerichten und in den Verwalterpraxen grundlegend gewandelt. Die frühere Idylle gibt es nicht mehr. Jedoch ist das Insolvenzrecht dafür interessanter geworden. Die durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 und durch die Einführung des „Fachanwalts für Insolvenzrecht“ geweckten Hoffnungen vor allem für die rechtsberatenden Berufe haben allerdings zu überzogenen Erwartungen geführt, die weder das Insolvenzrecht noch die Insolvenzverfahren mit durchweg minimalen Massen und Vergütungen zu erfüllen vermögen.

    Lassen Sie mich nun aber wieder zur Gründung des Arbeitskreises kommen. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg hatten sich unter der Leitung des unvergessenen Kölner Amtsgerichtsdirektors Dr. Hans Brass einige am Insolvenzrecht Interessierte in einem „Insolvenzausschuß“ zusammengefunden, um ihre einschlägigen Erfahrungen auszutauschen. Das Insolvenzrecht trat in der Folgezeit wegen Hitlers Aufrüstungspolitik immer mehr in den Hintergrund, da es kaum noch Insolvenzverfahren gab. Dies änderte sich schlagartig ab 1948, als die Zeit des sogenannten „Wirtschaftswunders“ begann und die Zahl der Insolvenzen entsprechend den Neugründungen rapide anstieg. Im August 1949 trafen sich auf Veranlassung des Kölner Insolvenzrichters und damaligen Amtsgerichtsrats Berges mehrere Rechtsanwälte, Buchprüfer und Steuerberater im Hotel „Minerva“ in Köln. Zunächst wurde ein Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen als nicht eingetragener Verein gegründet. Bewußt wollte man nicht an die Tradition des von Brass ins Leben gerufenen „Insolvenzausschusses“ anknüpfen, zumal inzwischen auch die insolvenzrechtlichen Gutachtergremien, die bei den Industrie- und Handelskammern eingerichtet worden waren, sich vielerorts als „Insolvenzausschuß“ bezeichneten. Im übrigen bekannte man sich zu einer Deregulierung des Exekutionskonkurses und zum Prinzip der Gläubigerselbstverwaltung. Hierzu Berges: „In Köln bedeutete das zugleich den Abschied von den Leitlinien des alten ‚Insolvenzausschusses‘, der sich unter Leitung von Brass obrigkeitsgeprägt ganz in das dogmatische Fahrwasser von Ernst Jaeger begeben hatte.“ Die Satzung des Vereins wurde am 9. Januar 1953 revidiert und der Verein am 26. Januar 1953 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Register-Nr. 43 VR 5807 eingetragen. Die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft verschaffte dem Arbeitskreis die Möglichkeit, Jubiläumstagungen einschließlich des gesellschaftlichen Rahmens zu veranstalten sowie Festschriften zum Konkurs- und Vergleichsrecht mit Sponsorenhilfe auf Spendenbasis herauszugeben.

    Erster Vorsitzender des Arbeitskreises wurde der Amtsrichter Berges. Zum Zweiten Vorsitzenden wählte man den Betriebswirt Professor Dr. Ernst Knorr, einen Schüler von Eugen Schmalenbach, den neben hoher fachlicher Kompetenz eine Eigenschaft auszeichnete, die heute selten geworden ist: von Herzen kommende Freundlichkeit und die Fähigkeit, bei Konflikten auszugleichen. Heute würde man Knorr als Meister der Mediation bezeichnen. Sein Engagement für die Entwicklung des Wirtschaftsprüferberufs führten dazu, daß er 1965 und wiederum 1967 in das Amt eines Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer gewählt wurde. Als Zweiter Vorsitzender und späterer Erster Vorsitzender des Arbeitskreises hat er sich – aber auch für den Arbeitskreis – viele Freunde gewonnen. Zu seinem 70. Geburtstag am 21. Juli 1968 wurde ihm neben sonstigen Ehrungen eine Festschrift überreicht, an der ich die Ehre hatte, als junger Richter mit einem Beitrag zum Krankenhausrecht mitzuwirken.

    Die Mitglieder des Arbeitskreises für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen tagten inzwischen nicht mehr im Hotel „Minerva“, sondern im renommierten „Kölner Hof“ in der Nähe des Hauptbahnhofs. Zum Ablauf der Veranstaltungen berichtet der stellvertretende Vorsitzende und spätere Präsident der Kölner Rechtsanwaltskammer, Dr. Herbert Heidland: 

    „Es erschienen im allgemeinen nicht mehr als 20–25 Personen, die, während sie ihr Abendessen einnahmen, den Vorträgen mehr oderweniger aufmerksam lauschten. Die Vorträge wurden meistens von dem damaligen Vorsitzenden selbst oder seinem Stellvertreter, Professor Dr. Knorr, oder einem Mitglied des Arbeitskreises gehalten. Eine größere Zahl von Zuhörern fand sich selten ein, obwohl der Vorsitzende eine Anwesenheitsliste führte und manch einer glaubte, sein Erscheinen oder Nicht-Erscheinen könnte sich vorteilhaft oder nachteilig auf die Einsetzung als Insolvenzverwalter auswirken, zumal es damals im Verhältnis zu heute recht wenige, aber meist lukrative Verfahren gab.“ 

    Dem Vernehmen nach sollen Essensgeräusche zeitweise die gehaltvollen Referate übertönt haben. Eine meiner ersten „Amtshandlungen“ als Vorsitzender war die Abschaffung der Anwesenheitslisten, denn die Präsenz im Arbeitskreis verschafft bekanntlich keinen Rechtsanspruch auf Bestellung zum Insolvenzverwalter. An den Veranstaltungen nahmen regelmäßig auch der Düsseldorfer und der Bonner Konkursrichter teil, was sich positiv auf die Harmonisierung der Gerichtspraxis in den drei Städten auswirkte. Unvergessen sind die geistreichen und originellen Diskussionsbeiträge des Bonner Amtsrichters Hamelbeck. Es war damals fast eine Selbstverständlichkeit, daß auch der Amtsgerichtspräsident sowie der Regierungspräsident zu den Mitgliedern des Arbeitskreises zählten. 

  • Köln als Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Entwicklung

    Vielfach wird heute die Frage gestellt, warum gerade in Köln ein Zentrum des Insolvenzrechts zu dieser Zeit entstanden ist.

    Die Antwort lautet, daß der eigentliche Schwerpunkt des Deutschen Insolvenzrechts vor allem in den zwanziger Jahren überwiegend in Leipzig und Berlin gelegen hat. Erinnert sei an den großen Rechtslehrer Geheimrat Professor Dr. Ernst Jaeger und den bekannten Amtsgerichtsrat Dr. Schumann in Leipzig sowie an die hoch angesehenen Amtsgerichtsräte Leopold Levy und Kurt Nadelmann in Berlin. In Hannover gründete in den fünfziger Jahren der Amtsrichter Dr. Artur Skrotzki ein „Institut für Insolvenzrecht“, das leider den Tod seines Gründers nicht lange überlebt hat. Auch in Köln sollte nach den Vorstellungen des damaligen Vorsitzenden der Arbeitskreis als ein Institut der Kölner Universität angegliedert werden, was letztlich nur daran gescheitert ist, daß der Institutsleiter Inhaber einer planmäßigen Professur für Prozeßrecht an der Kölner Universität sein mußte. Köln war also nicht ausschließliches Zentrum des Insolvenzgeschehens, sondern lediglich ein Schwerpunkt. Eine ähnliche Entwicklung wie damals zeichnet sich heute nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung in Deutschland ab. Überall in den einzelnen Bundesländern entstehen Arbeitskreise und insolvenzrechtliche Vereinigungen, deren Bestand und Erfolg davon abhängen werden, inwieweit die Vorsitzenden und die Vorstandsmitglieder bereit sind, sich für das Insolvenzrecht zu engagieren.

    Nicht verschwiegen werden soll aber, daß Köln in der Tat einen besonderen Vorteil hatte: Am 21. April 1904 war in Borghorst/Westfalen ein Knabe namens Aloys Böhle, genannt Stamschräder, zur Welt gekommen und in das Geburtsregister eingetragen worden. Das Patent als Gerichtsassessor und die Heiratsurkunde lauteten auf den Namen „Böhle, genannt Stamschräder“. Die Anfang der fünfziger Jahre erfolgte Namensänderung in „Böhle-Stamschräder“ führt noch heute bei vielen Kommentatoren zu Zitierproblemen. Wichtig aber ist die jahrzehntelange Freundschaft zwischen dem damaligen Kölner Konkursrichter Berges und dem seit 1955 im Bundesjustizministerium als Referent tätigen Dr. Aloys Böhle-Stamschräder. Nicht nur, daß Böhle-Stamschräder 1959 ein grundlegendes Referat zur „Reformbedürftigkeit des Konkursrechts“ gehalten hat; vielmehr mutet es fast wie „Kölscher Klüngel“ an, wenn der damalige Kölner Konkursrichter Berges seinen Freund Böhle-Stamschräder veranlaßte, im Rahmen seiner Referententätigkeit im Bundesministerium der Justiz die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß durch eine Änderung von § 238 KO auch über das Vermögen einer Spaltgesellschaft hinsichtlich des in der Bundesrepublik belegenen Vermögens ein selbständiges Konkursverfahren eröffnet werden konnte.

    Der Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V. hat von jeher die freundschaftlichen Kontakte zu namhaften Insolvenzrechtlern gepflegt. So widmete Berges Jürgen Mohrbutter, „dem Freund und Großmeister der Rechtspraxis“, zu seinem 80. Geburtstag einen Beitrag zum Thema „Recht als Kunst der Erfahrung“. Bis zu seinem Tode am 22. Januar 1990 ist der Osnabrücker Oberamtsrichter und hochangesehene Kommentator Dr. Jürgen Mohrbutter, dessen Vater der berühmte Kunstmaler Professor Alfred Mohrbutter war, ebenso wie der damalige Bundesrichter Dr. Georg Kuhn stets ein treuer Freund des Arbeitskreises geblieben. Unvergessen sind die Beiträge von Karl Künne aus Wuppertal, dessen in 7. Auflage 1968 erschienene „Außergerichtliche Vergleichsordnung“ in der rechtssoziologischen Untersuchung von Gessner/Rhode/Strate/ Ziegert zur Praxis der Konkursabwicklung in der Bundesrepublik Deutschland als bemerkenswertes und rechtssoziologisches Phänomen bezeichnet wird. Künne hatte ein Gesetz kommentiert, das es gar nicht gab, dessen Kommentierung aber wegen seiner Praktikabilität in der Praxis viel benutzt wurde und sieben Auflagen erlebte. Der aus Deutschland vertriebene und am 26. Januar 1984 in Cambridge/Massachusetts verstorbene Professor Dr. Kurt Nadelmann war dem Arbeitskreis über viele Jahre ebenso freundschaftlich verbunden wie der ebenfalls 1932 emigrierte und international hoch angesehene Professor Dr. Stefan Riesenfeld, der in Berkeley am 17. Februar 1999 verstorben ist. Es war Riesenfeld noch vergönnt, die erste Auflage der „Kölner Schrift zur Insolvenzordnung“, 1997, zu besprechen.

    Von den verstorbenen Mitgliedern und Freunden des Arbeitskreises ist insbesondere der Heidelberger Rechtslehrer Professor Dr. Friedrich Weber zu nennen, dessen Andenken die vom Arbeitskreis herausgegebene „Kölner Schrift zur Insolvenzordnung“ gewidmet ist. Anläßlich seiner einstimmigen Wahl zum Ehrenmitglied des Arbeitskreises schrieb Friedrich Weber am 21. Januar 1981 an den Vorsitzenden des Arbeitskreises u. a.:

    „Die mir zugedachte Ehrenmitgliedschaft im Kölner Arbeitskreis bedeutet für mich nicht nur eine große Freude, sondern ich empfinde sie als echte Auszeichnung. Meine Verbindung zum Arbeitskreis besteht nunmehr seit 26 Jahren. Im Jahre 1955 habe ich zum ersten Mal in Köln einen Vortrag gehalten; es war jener Vortrag, aus dem dann der grundlegende in KTS 1955, 106 ff veröffentlichte Aufsatz ‚Zur Problematik der Prozeßführung des Konkursverwalters‘ hervorgegangen ist, der wohl erste Versuch, die Amtstheorie auf eine dogmatisch tragfeste Grundlage zu stellen, der so etwas wie eine Wende im Theorienstreit eingeleitet hat. Den Anstoß, meine Gedanken zu dieser Frage nieder zu legen, verdanke ich der Einladung des Arbeitskreises, und die Kölner Diskussion hat mir viel Anregung gegeben. Noch heute erinnere ich mich auch noch deutlich an die angenehme menschliche Atmosphäre in dem anschließenden geselligen Zusammensein ....“

    „Die langjährige Verbindung zum Kölner Arbeitskreis war für meine wissenschaftliche Arbeit von hohem Wert. Darüber hinaus ist es für mich eine große Freude, daß zu den freundschaftlichen Beziehungen zu Herrn Knorr und Herrn Berges, Männern des Arbeitskreises meiner Generation, inzwischen auch solche zu jüngeren prominenten Mitgliedern gekommen sind, nämlich zu Ihnen und Herrn Heidland. Es kommt also aus einem aufrichtigen Herzen, wenn ich Ihnen und dem Arbeitskreis versichere, daß ich die Ehrenmitgliedschaft als hohe Auszeichnung und als sichtbare Anerkennung meiner Bemühungen um das Insolvenzrecht und seine Reform durch ein in besonderem Maße berufenes Gremium empfinde und daß ich sie mit großer Freude und Dankbarkeit annehmen werde, während mich die Antragung eines Ordens durch eine staatliche Stelle nur in peinliche Verlegenheit versetzen würde.“

    Zu den langjährigen Mitgliedern und Freunden des Arbeitskreises zählen viele hoch angesehene Wissenschaftler, insbesondere auch die Universitätsprofessoren Dr. Rolf Serick, Dr. Wolfram Henckel, Dr. Hans Hanisch, Dr. Karsten Schmidt sowie Dr. Walter Gerhardt, denen wir viel zu verdanken haben. Niemals hat ein Vorsitzender vergeblich um ein Referat gebeten, und immer waren es Referate von höchster Qualität. Dafür sei ihnen an dieser Stelle besonders gedankt. Zum Kölner Lehrstuhl für Zivilprozeß der Universität zu Köln bestanden immer schon sehr enge und fruchtbare Beziehungen, früher vertreten von Gottfried Baumgärtel und heute von Hanns Prütting. Auch ihnen sind wir vielfältigen Dank schuldig.

  • Zum Wiedererscheinen der Zeitschrift für Konkurs und Treuhandwesen

    Es ist dem damaligen Vorsitzenden Berges zu verdanken, daß die frühere Zeitschrift für Konkurs- und Treuhandwesen (KuT) im Januar 1955 als „Konkurs-, Treuhand- und Schiedsgerichtswesen“ wieder erscheinen konnte. Dabei sahen die Herausgeber vor, die betriebswirtschaftliche Sicht stärker zum Ausdruck zu bringen und darüber hinaus das für die Wirtschaft so bedeutsame Schiedsgerichtswesen einzubeziehen. Erich Gutenberg, Nachfolger auf dem berühmten Kölner Lehrstuhl von Eugen Schmalenbach, konnte als Mitherausgeber der KTS gewonnen werden. Rasch wurde die Zeitschrift zum „Sprachrohr“ des Kölner Arbeitskreises. Gutenberg hat auf dem Kongreß anläßlich des zehnjährigen Bestehens 1959 das Hauptreferat gehalten. In einem Beitrag des damaligen Vorsitzenden Berges 6) heißt es, die Ergänzung des Titels der KTS um das Schiedsgerichtswesen habe die Wiederbesinnung auf das ursprüngliche Konzept und Vorhaben ihres Gründers Leopold Levy zum Ausdruck gebracht. Die Zeitschrift KTS, zeitweise vom Arbeitskreis subventioniert, hat sich seit einigen Jahren als „Konkurs · Treuhand · Sanierung“, Zeitschrift für Insolvenzrecht, zu einer eigenständigen und unabhängigen Archivzeitschrift entwickelt. Für Berges gewann das arbitrale Recht zunehmend an Bedeutung. Er entdeckte Albertus Magnus als „Aristotelischen Ahnherrn Kölner Schiedsgerichtsbarkeit“. Beiträge wie „Redliches Schiedsrecht – Mikroökonomische Analyse des Rechts“, „Selbstorganisation, Treuhand und Schiedsrecht“, „Recht und Billigkeit im Schiedsspruch“, „Die Schiedsgerichtsbarkeit als Aufgabe treuhänderischer Rechtspflege – Die Grundzüge der Handelsgerichtsbarkeit“ sowie „Exekution, Liquidation und Reorganisation – Der Konkurs als arbitrale Institution kommerziellen Kredits“ sind Ausdruck einer völlig neuen Auffassung von der Schiedsgerichtsbarkeit als Aufgabe treuhänderischer Rechtspflege, die in der Schriftenreihe der August-Maria-Berges-Stiftung für Arbitrales Recht (Band 1, 1998) ihren Ausdruck gefunden hat. Die Gedanken sind neuerdings von Professor Dr. Horst Eidenmüller in seinem 1999 erschienenen Werk „Unternehmenssanierung zwischen Markt und Gesetz“ als System außergerichtlicher Unternehmensreorganisation und Mediation weiterentwickelt worden.

  • Die Kölner „Schmalenbach-Schule“ und ein neuer Verwaltertyp

    Es kam nicht von ungefähr, daß sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der deutschen Wirtschaft bekannte und anerkannte Spitzenkräfte zur Übernahme des Amtes eines Insolvenzverwalters anboten. Hierzu Berges: „Als Beleg ihrer besonderen Qualifikation beriefen sich alle Bewerber darauf, daß sie ihr betriebswirtschaftliches Wissen und Können in der bewährten Kölner Schule Eugen Schmalenbachs erworben hatten. Es war selbstverständlich, daß Insolvenzverwalter, die der Kölner Schmalenbach-Schule ihre Ausbildung verdankten, deren verbessertes Werkzeug synergetischer, dynamischer Bilanzschau auch in die Durchleuchtung ihrer insolventen Betriebe einbrachten.“ Das sogenannte „Vergleichsverfahren Kölner Prägung“ ist die Folge Schmalenbach’scher Denkweise.

  • Wissenschaftliche Kongresse und fröhliche Feste

    Es entspricht rheinischer Natur, den Ereignissen – gleich weicher Art – ihre fröhliche Seite abzugewinnen und die Feste zu feiern, wie sie fallen. So nahm der Arbeitskreis sein zehnjähriges Bestehen 1959 zum Anlaß, unter der Schirmherrschaft des damaligen Bundesjustizministers Fritz Schaeffer einen Insolvenzrechts-Kongreß zu veranstalten, der seinen festlichen Abschluß auf dem in der Nähe von Köln gelegenen Schloß Augustusburg in Brühl unter Mitwirkung des weltbekannten Cellisten Fournier fand. Vielen der heute Anwesenden ist der Kölner Kongreß anläßlich des 100. Jahrestages der Verkündung der Konkursordnung 1977 unter der Schirmherrschaft des damaligen Bundesministers der Justiz, Dr. Hans-Jochen Vogel, noch in Erinnerung. Wir freuen uns besonders, daß sich einige der damaligen Referenten bereit gefunden haben, auch auf dieser Jubiläumsveranstaltung zu referieren. Die in der Festschrift „Einhundert Jahre Konkursordnung 1877–1977“ veröffentlichten Referate des Kongresses 1977 haben maßgebliche Anstöße zur Insolvenzrechtsreform gegeben, und nicht nur der Vorsitzende, sondern auch mehrere Mitglieder des Arbeitskreises wurden in die vom Bundesminister der Justiz 1978 eingesetzte Reform-Kommission berufen, deren Berichte 1985/86 veröffentlicht wurden.

  • Der Aufbruch in ein neues Zeitalter

    Die Zeit der jährlichen Schiffsausflüge auf dem Rhein, die nach anschließendem Barbesuch am nächsten Morgen mit der bußfertigen Teilnahme an der Fronleichnams-Prozession am Kölner Dom beendet wurden, ist endgültig vorbei. Überhaupt ist vieles an Fröhlichkeit und persönlichen Kontakten zugunsten einer vorwiegend sachbezogenen Distanz verlorengegangen. Geblieben sind aber die gemütlichen Zusammenkünfte in einer Kölschen Kneipe nach den monatlichen Vortragsveranstaltungen, die man fast als „Börse“ für insolvenzrechtlichen Erfahrungsaustausch jeglicher Art oder schlicht als „Insolvenz-Klüngel-Markt“ bezeichnen kann. Nicht nur unser Leben ist komplizierter geworden, sondern auch das Recht. Das Insolvenzrecht ist spätestens seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 nicht mehr die Domäne einer elitären Gruppe von spezialisierten Juristen. Die mühselige Suche nach insolvenzrechtlichen Vortragsthemen und geeigneten Referenten gehört endgültig der Vergangenheit an. Die Abwicklung der Insolvenzverfahren ist aber auch schwieriger und damit zugleich haftungsträchtiger geworden. Umfassende Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaftslehre, des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts und der EDV sind heute ebenso unverzichtbar wie Grundkenntnisse im Insolvenzstrafrecht sowie im Internationalen Insolvenzrecht. Mit den gestiegenen Anforderungen an den Insolvenzverwalter und dem wachsenden Leistungsdruck hat sich zwangsläufig auch der Typus des Insolvenzverwalters gewandelt. Die Kölner Schule eines Schmalenbach, Gutenberg, Münstermann oder Schmölders ist längst nicht mehr ausreichende Legitimation für die Befähigung zum Amt eines Insolvenzverwalters. Der moderne Typ eines Allround-Managers ist gefragt, und die Justiz wird sich mit dem Gedanken vertraut machen müssen, daß gute Leute als Insolvenzverwalter nur gewonnen werden können, wenn auch die Vergütungen leistungsgerecht an den Marktgesetzen orientiert sind.

  • Abschließende Bemerkungen

    Der Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V. ist in den vielen Jahren seines Bestehens von personellen Turbulenzen nicht verschont geblieben. So ist z. B. die Freundschaft zwischen Berges und Böhle-Stamschräderan einem Mißverständnis zerbrochen, worunter letzterer bis zu seinem Tode gelitten hat. Dies hat den Arbeitskreis und seine Mitglieder jedoch zu keinem Zeitpunkt von dem stetigen Bemühen abbringen können, für eine Reform des Insolvenzrechts einzutreten und die Reformarbeiten des Gesetzgebers zu fördern und maßgeblich zu unterstützen. Daß der Arbeitskreis zum heutigen Jubiläum auf die stolze Zahl von über 500 Mitgliedern angewachsen ist, zeigt, daß die Arbeit der letzten Jahrzehnte nicht vergeblich gewesen ist. Der Erfolg des Arbeitskreises für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V., Köln, ist letztlich aber undenkbar ohne das gute Verhältnis zu den Richtern des Insolvenzsenats des Bundesgerichtshofs, zum Bundesministerium der Justiz und zum Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen, deren Vertreter hier zahlreich erschienen sind. Nicht vergessen werden sollte vor allem auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Arbeitskreises mit den Universitäten, die das Insolvenzrecht inzwischen aus dem Schattendasein eines Wahlfachs in das Licht der Pflichtfächer gerückt haben. Dem Internationalen Insolvenzrecht wird der Arbeitskreis angesichts zunehmender Globalisierung künftig seine besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Deshalb ist es besonders zu begrüßen, daß der jetzige Vorsitzende, Dr. Heinz Vallender, und Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Lüer LL.M. als Mitglieder in das elitäre „International Insolvency Institute“ berufen worden sind. Und schließlich sollte nicht unerwähnt bleiben der regelmäßige und fruchtbare Erfahrungsaustausch mit den Kreditschutzverbänden, wie z. B. mit unserem Mitglied „Creditreform“ und dem „Kreditschutzverband von 1870“, Wien, dessen Geschäftsführer Klaus Hierzenberger wir heute hier begrüßen dürfen. Gleiches gilt für den Pensions-Sicherungs-Verein a. G., Köln, dessen Vorstandsmitglied Dr. Wohlleben ich besonders herzlich für die gute Zusammenarbeit danken möchte. Zu danken haben wir auch den Vorsitzenden und Vorstandsmitgliedern von befreundeten Arbeitskreisen und insolvenzrechtlichen Vereinigungen für ihr Kommen. Wir betrachten die durch die Insolvenzrechtsreform veranlaßten Neugründungen, bei denen der Kölner Arbeitskreis teilweise „Geburtshilfe“ geleistet hat, keineswegs als Konkurrenz, sondern als Freunde in dem gemeinsamen Bemühen, die Probleme, die uns die Insolvenzordnung beschert hat, in den Griff zu bekommen. Möge dieses gute Verhältnis auch in den kommenden Jahren andauern und zu einem fruchtbaren Erfahrungs- und Gedankenaustausch führen, zum Wohle eines Rechtsgebiets, das uns nicht zuletzt auch im Interesse der gesamten Wirtschaft am Herzen liegt: des Insolvenzrechts.

    1) Böhle-Stamschräder, Reformbedürftigkeit des Konkursrechts, KTS 1959, 66 ff.
    2) Vgl. Art. 3 des Gesetzes von 26. 4. 1961 zum zweiten Abkommen der BRD und den USA über die Bereinigung deutscher Dollarbonds, BGBI III, 461
    3) Bergers, Recht als Kunst der Erfahrung, KTS 1982, 215.
    4) Gessner/Rhode/Strate/Ziegert, Die Praxis der Konkursabwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, 1978, S. 539
    5) Giesenfeld, KTS 1997, 689.
    6) Berges, Zwanzig Jahre ganzheitliche Insolvenzreform im Blickfeld einer Fachzeitschrift, KTS 1975 ff.
    7) Berges, in: Ausgewählten Schriften zum Schiedsrecht, 1998, S.55.

  • Die jüngere Geschichte seit 1999 (von Prof. Dr. Vallender)

    Zwei Jahre nach Eintritt in den Ruhestand legte Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, der den Arbeitskreis mehr als zwei Jahrzehnte geleitet hatte, sein Amt nieder. Als neuen Vorsitzenden des Arbeitskreises wählten die Mitglieder im Jahre 1997 einstimmig dessen Nachfolger im Amt als Leiter der Konkursabteilung, Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Heinz Vallender. Nach Prof. Dr. August Maria Berges, einem kurzen Intermezzo von Prof. Knorr sowie nach Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck war Vallender erst der vierte Vorsitzende des Vereins. Er setzte die Tradition seiner Vorgänger nicht nur fort, sondern baute sie weiter aus. Unter seiner Leitung wurde die vor allem von Wilhelm Uhlenbruck begründete Insolvenzkultur Kölner Prägung vertieft, geschärft und auch international bekannt gemacht. Die Verdienste vor allem von August Maria Berges und von Wilhelm Uhlenbruck für den Verein sind unbestritten und dem fachkundigen Publikum hinreichend bekannt. In dieser Reihe die Nachfolge anzutreten, war eine ganz besondere Herausforderung, denn Uhlenbruck hatte große Fußstapfen hinterlassen, in die Heinz Vallender treten musste. Aber das hat ihn nicht geschreckt und unter seinem Vorsitz hat sich der Verein trotz inflationärer Gründung von vielen Insolvenzarbeitskreisen in Deutschland zu einer stabilen Größe des Insolvenzrechts in Deutschland entwickelt und mehr noch: der Arbeitskreis für Insolvenzwesen wird dank der internationalen Kontakte von Heinz Vallender  auch im Ausland geschätzt. Das spiegelte sich nicht zuletzt darin wieder, dass die Mitgliederzahlen nach Antritt des Amtes von Heinz Vallender ständig gestiegen sind und bei seinem Ausscheiden aus dem Amt als Vorsitzender im Dezember 2017 die stolze Zahl von 650 erreicht hat. 

    Die Tätigkeit für den Arbeitskreis von Heinz Vallender beschränkte sich aber nicht allein auf die Gewinnung von Referenten und die Leitung der regelmäßigen Zusammentreffen in der IHK. Vallender rief nach Inkrafttreten der InsO die „AK-InsO“ ins Leben, die den Mitgliedern zehnmal im Jahr übersandt wird und vor allem eine Auswertung der Aufsätze und Entscheidungen aus insolvenzrechtlichen Fachzeitschriften enthält und für jeden insolvenzrechtlich Interessierten somit all das enthält, was man wissen muss, um auf aktuellem Stand zu sein. Heinz Vallender bereitetete auch schon früh den Internetauftritt des Arbeitskreis vor. Mitglieder haben hierdurch nicht nur die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeitskreis zu informieren. Ihnen steht darüber hinaus ein höchst umfangreiches Archiv von insolvenzrechtlichen Beiträgen und Entscheidungen zur Verfügung. Im Dezember 2017 übernahm – einer langen Tradition folgend – Richter am Amtsgericht Dr. Peter Laroche, Nachfolger Vallenders im Amt des Leiters der Insolvenzabteilung, den Vorsitz im Arbeitskreis.