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Vortrag 8. Juni 2009
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Montag, dem 8. Juni 2009, 18.30 Uhr
        
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen


Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger, Köln

zum Thema

„Managementgarantien in Krise und Insolvenz“


Wir freuen uns, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger bereit erklärt hat, zu einem Thema zu referieren, das bislang eher stiefmütterlich behandelt worden ist, aber sowohl aus Verwalter- als auch Gläubigersicht von besonderem Interesse ist. Der Referent ist seit vielen Jahren Rechtsanwalt bei der Himmelsbach, Achsnick & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen namentlich in den Bereichen Restrukturierungsberatung, distressed M&A und der Beratung von Insolvenzverwaltern. Er publiziert und referiert regelmäßig zu gesellschafts-, insolvenz- und bankrechtlichen Themen.

Bei Unternehmenskäufen aus der Krise und Insolvenz fordern nicht nur vereinzelte Finanzinvestoren, sondern mittlerweile auch strategische Investoren verstärkt die Abgabe von Managementgarantien. Das betrifft nicht nur geschäftsführende Gesellschafter, sondern auch Fremdgeschäftsführer (einschließlich Interimsgeschäftsführern). Flankiert wird dies beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz teilweise sogar von Forderungen nach Garantien des Insolvenzverwalters, beim Unternehmenskauf vom (Anteils-)Treuhänder nach Treuhändergarantien.

Ähnliches ist im Bankenbereich zu beobachten, in dem vereinzelt Banken die Ausreichung eines (Sanierungs-)Kredites von der Abgabe von umfassenden Managementgarantien abhängig machen.

Die hiermit zusammen hängenden Rechtsfragen sind sowohl für die Sanierungspraxis als auch die Insolvenzpraxis relevant, insbesondere, wenn die Sanierung  - aus welchen Gründen auch immer - letztendlich fehlschlägt und sich Haftungsfragen stellen. Das betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Garantiegeber und Begünstigem, aber auch das zwischen Garantiegeber und Gesellschaft bzw. im Insolvenzfall deren Insolvenzverwalter. Diese Fragen werden ebenso erörtert werden wie Gestaltungsvarianten für den Praktiker."
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender



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