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Vortrag 4.März 2008
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 4. März 2008, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., Universität zu Köln

zum Thema

„Mängelgewährleistungsansprüche in der Insolvenz – Bestandsaufnahme und Probleme“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich unser langjähriges Mitglied, Herr Professor Dr. Ulrich Ehricke, erneut bereit erklärt, zu einem insbesondere für die Insolvenzverwalterpraxis wichtigen Thema zu referieren. Der Referent ist seit 1. Oktober 2003 Direktor des Instituts für das Recht der Europäischen Gemeinschaften der Universität zu Köln und des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln Gleichzeitig bekleidet er das Amt eines Richters am Oberlandesgericht am 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Professor Ehricke liegen im deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrecht, Europarecht, Kartellrecht und Energierecht. Der Referent ist Autor im Münchener Kommentar zur InsO, im InsO-Kommentar von Jaeger, im Handbuch für Insolvenzanfechtungsrecht (hrsg. von Bork); Darüber hinaus ist er Verfasser diverser Aufsätze und Beiträge zum Insolvenzrecht. Im Frühsommer dieses Jahres wird sein Lehrbuch zum Insolvenzrecht erscheinen.

Zwar entfällt nach dem neuen Kaufrecht bei der mit einem Sachmangel behafteten Leistung wegen des Nacherfüllungsanspruchs und der Eingliederung des Gewährleistungsrechts in das allgemeine Schuldrecht die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen Wandelung und Rücktritt, und auch die Differenzierung zwischen Spezies- und Gattungskauf wird relativiert. Jedoch bestehen bei der Behandlung von Mängelgewährleistungsansprüchen in der Insolvenz des Verkäufers oder in der Insolvenz des Käufers in der Praxis nach wie vor nicht unerhebliche Unsicherheiten. Aus insolvenzrechtlicher Sicht stellen sich diese im Wesentlichen als ein Problem des § 103 InsO dar. Das „neue Schuldrecht“ und die damit einhergehenden grundlegenden Änderungen im Gewährleistungsrecht sind zwar bereits ein halbes Dutzend Jahre alt, doch sind die Auswirkungen, die es auf das Wahlrecht des Insolvenzverwalters hat, noch nicht in allen Facetten geklärt. Spezielle Probleme stellen in diesem Zusammenhang besonders auch Aufrechnungsfragen dar.
Der Referent möchte in seinem Vortrag eine Bestandsaufnahme des Wahlrechts des Insolvenzverwalters im Hinblick auf Mängelgewährleistungsansprüche – jeweils aus der Sicht des insolventen Käufers und des insolventen Verkäufers – geben und im Anschluss daran versuchen, in sich konsistente Antworten auf die offenen Streitfragen zu entwickeln.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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