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Vortrag 13.Juni 2006
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 13. Juni 2006, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Andreas Konecny, Universität Wien

zum Thema

„Österreichisches Insolvenzrecht: Grundzüge und Vergleich mit dem deutschen Insolvenzrecht“

Vor der Sommerpause möchten wir noch einmal einen Blick über die Grenzen werfen. Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, Herr Professor Dr. Andreas Konecny, bereit erklärt hat, uns einen Einblick in die Grundzüge des österreichischen Insolvenzrechts zu gewähren. Der Referent zählt zu den bekanntesten Insolvenzrechtlern unseres Nachbarstaates. Er ist weit über die Grenzen Österreichs bekannt geworden durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht. Unter anderem ist er Mitherausgeber des Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, und des Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen.

Das österreichische Insolvenzrecht weist mit Konkurs und Ausgleich ähnliche Grundzüge auf die früher das deutsche. Mehrere Teilreformen (zuletzt 2005) bewirkten jedoch eine Modernisierung des Konkurses, der für die österreichische Praxis allein maßgeblich ist. Er weist Ähnlichkeiten, aber auch bedeutsame Unterschiede zum deutschen Insolvenzverfahren auf.
Der Referent wird in seinem Vortrag zuerst Grundlagen dargelegen und dabei einige „Österreich-Spezifika“ näher vorstellen: Das betrifft die rechtliche Letztverantwortlichkeit des Insolvenzgerichts, die Vertretung der Verfahrensbeteiligten durch Gläubigerschutzverbände und Schuldnerberatungsstellen sowie den breiten Einsatz der Informationstechnologie. Beim internationalen Insolvenzrecht beider Länder gibt es dagegen starke Parallelen.
Am Beispiel einiger Rechtsbereiche erfolgt dann ein Vergleich von Konkurs und Insolvenzverfahren. Schwerpunkte bilden etwa das Eröffnungsverfahren, die Verwalterbestellung und die Besonderheiten bei der Insolvenz natürlicher Personen.
Abschließend zeigt ein statistischer Blick auf die Praxis, dass die österreichischen Insolvenzverfahren in hohem Maß zu einer erfolgreichen Schuldenregelung führen, insbesondere auch in Form des Zwangsausgleichs bei den Unternehmensinsolvenzen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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