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Vortrag 2.Mai 2006
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 2. Mai 2006, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Wolfgang Löwer, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn


zum Thema

„Verwalterbestellung – öffentlichrechtlich betrachtet“

Wir freuen uns besonders, dass sich der Prorektor für Finanzen und Planung sowie der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Professor Dr. Wolfgang Löwer, bereit erklärt hat, zu einem nach wie vor hochaktuellen und brisanten Thema zu referieren.

Die Diskussion um die Auswahl des Insolvenzverwalters wird auch nach Vorlage
des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens im Februar
dieses Jahres nicht zur Ruhe kommen. Bis auf eine eher marginale Änderung des
§ 56 InsO („…die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen
bereiten Personen auszuwählen ist. Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenz-
verwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden.“) sieht der Gesetz-
geber derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Vielmehr ist man in Berlin der An-
sicht, der Entwurf werde auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in sei-
nem Beschluss vom 3.8.2004 (1 BvR 136/00) gerecht.
Vor diesem Hintergrund dürfte der Vortrag eines „branchenfremden“ Wissenschaft-
lers von besonderem Interesse sein und für eine Bereicherung des derzeitigen Dis-
kussionsstandes sorgen.

Der Referent wird sich in seinem Vortrag mit der Chancengerechtigkeit beim Zugang
zum Amt des Insolvenzverwalters befassen. Die Überlegungen erfassen beide As-
pekte, es geht also im ersten Schritt um die gerichtliche Akzeptanz eines Prätenden-
ten als amtsgeeignet („Liste“), wie auch im zweiten Schritt um die Zuweisung eines
konkreten Insolvenzverfahrens an einen der Amtsgeeigneten. In diesem Zusammen-
hang geht es um mögliche Grenzen diskretionärer Spielräume des Insolvenzgerichts.
Das ist zugleich eine Anfrage an die Leistungsfähigkeit verfassungsrechtlicher Argu-
mentation und daraus zu entwickelnde Möglichkeiten und Grenzen gerichtlicher
Kontrolle.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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