Mitgliederbereich

Vortrag 10. Mai 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 10. Mai 2011, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Richter am Amtsgericht Dr. Helmut Zipperer, Mannheim

zum Thema

„Das Insolvenzverfahrensrecht - Disziplin oder Disziplinlosigkeit? Ein Plädoyer für eine pragmatische Handhabung des Insolvenzverfahrensrechts“

Wir freuen uns, dass sich Herr Richter am Amtsgericht Dr. Zipperer bereit erklärt hat, zu einem Thema zu referieren, das angesichts der Bestrebungen des Gesetzgebers, die Sanierungschancen in einem deutschen Insolvenzverfahren durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu verbessern, auf besonderes Interesse stoßen dürfte. Der Referent ist Leiter der Insolvenzabteilung des AG Mannheim und seit 12 Jahren neben der Bearbeitung von WEG-Sachen mit Insolvenzverfahren befasst. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig  zu insolvenzrechtlichen Themen. 

Es ist offenbar zur Mode geworden, das Heil weiterer Reformen des Insolvenzrechts in Vorbildern jenseits des Kanals oder des Atlantiks zu suchen. Dies vernachlässigt den Blick auf das heimische Insolvenzrecht, das nach Überzeugung des Referenten Beachtung verdient. Auf dem Feld des Insolvenzverfahrensrechts gab es seit 1999, nicht zuletzt dank der Rechtsprechung des BGH, beachtliche Fortschritte. Hier ist eine Hinwendung zur pragmatischen Handhabung des Verfahrensrechts zu beobachten, die über das des klassischen Erkenntnisverfahrens hinausgeht. Das lässt eine Abkehr von der tradierten Dogmatik und Hinwendung zu einer an der Nützlichkeit des Verfahrens orientierten Rechtsanwendung erkennen. Diese Entwicklung, die noch längst nicht am Ende scheint, will den Verfahrenszwecken der InsO dienen. Es soll gezeigt werden, das deutsche Insolvenzverfahrensrecht muss sich im internationalen Vergleich nicht verstecken, dazu drei Thesen, die der Vortrag zu belegen sucht:

  • Das deutsche Insolvenzrecht ist flexibel, namentlich sein Verfahrensrecht ermöglicht anpassungsfähige Lösungsansätze.
  • Pragmatische Handhabung des Insolvenzverfahrens bedeutet, die Abläufe des Verfahrens durch die sie steuernden gerichtlichen Entscheidungen so auszurichten, dass sie den in § 1 InsO beschriebenen Verfahrenszielen am besten dienen.
  • Der Insolvenzrichter ist in die Grenzen der InsO eingebunden. Sie ermöglichen allerdings einen Gestaltungsspielraum, den er zum Erreichen bestmöglicher Verfahrensergebnisse ausschöpfen soll. 

 

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.


Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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