Mitgliederbereich

Vortrag 6. März 2012
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 6. März 2012, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Herr Richter am Amtsgericht Dr. Thorsten Graeber, Amtsgericht Potsdam

zum Thema

„Beauftragung externer Dienstleister durch den Insolvenzverwalter rechtliche Möglichkeiten, Auswirkungen auf Masseverbindlichkeiten sowie Anzeigepflichten des Verwalters.“

Wir freuen uns sehr, dass sich der Herr Richter am Amtsgericht Dr. Graeber bereit erklärt hat, wieder einmal vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vorzutragen. Der Referent  ist seit mehr als 15 Jahren Insolvenzrichter am Amtsgericht Potsdam, Vorsitzender des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V. und Präsident des Deutschen Privatinsolvenztags. Zusammen mit Herrn RiBGH Dr. Pape hat er das Handbuch der Verwalterhaftung herausgegeben. An der Freien Universität Berlin unterrichtet Dr. Graeber Insolvenzrecht. Er kommentiert die §§ 56-59 InsO im Münchener Kommentar – InsO.

Mit der Entwicklung des Insolvenzverfahrens von einem reinen Zerschlagungsverfahren zu einem Sanierungsverfahren haben sich auch die Aufgaben, Pflichten und Anforderungen an die Verwalterschaft grundlegend verändert. In mittleren oder größeren Insolvenzverfahren kann heutzutage nicht selbstverständlich erwartet werden, dass ein Insolvenzverwalter alle sich ihm stellenden Aufgaben allein oder allein mit seinen Mitarbeitern bewältigt. Die Beauftragung von inzwischen spezialisierten Dienstleistern im Rahmen der Insolvenzabwicklung ist nicht nur selbstverständlich sondern nahezu unumgänglich geworden.

Die besondere Stellung als Insolvenzverwalter verlangt von den Insolvenzverwaltern bei der Einschaltung von Dienstleistern die Beachtung besonderer Regeln. Eine Missachtung dieser Regeln kann unter Umständen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese waren in jüngster Zeit bereits Gegenstand kontrovers geführter Diskussionen. Der korrekte und selbstverständliche Umgang eines Insolvenzverwalters mit seinen unterschiedlichen Möglichkeiten für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, deren Auswirkungen auf die Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. die Befriedigungsquote der Insolvenzgläubiger sowie Hinweise zur Vermeidung ungerechtfertigter Kritik werden Gegenstand dieser Betrachtung aus insolvenzgerichtlicher Sicht sein.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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