Mitgliederbereich

Vortrag 5. Juni 2012
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 5. Juni 2012, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Richter am Amtsgericht Martin Horstkotte, Berlin, und Herr Rechtsanwalt Torsten Martini, Berlin

zum Thema

„Die Einbeziehung der Anteilseigner der Schuldnerin in den Insolvenzplan - praktische Fragen und Antworten?

Wir freuen uns sehr, dass sich Herr RiAG Martin Horstkotte und Herr Rechtsanwalt Martini bereit erklärt haben, vor den Mitgliedern unseres Arbeitskreises zu einem Thema mit hoher praktischer Relevanz zu referieren.

Herr Horstkotte ist als Richter am Amtsgericht Charlottenburg mit Insolvenz- und Handelsregistersachen befasst. Im Rahmen dieser Tätigkeit als auch insbesondere während seiner langjährigen Berufspraxis als Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei hat sich Herr Horstkotte schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht befasst, so dass er in besonderer Weise die rechtstheoretischen als auch die praktischen Belange beider Rechtsmaterien in Verbindung bringen kann. Durch eine Vielzahl von Fortbildungseranstaltungen als Vortragender und als Verfasser von Fachbeiträgen, zumeist aus der Schnittmenge von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, ist er als profunder Kenner dieser Materien ausgewiesen.

Rechtsanwalt Martini, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er wird  seit 2007 regelmäßig durch das AG Charlottenburg als Insolvenzverwalter bestellt. Herr Martini ist Lehrbeauftragter für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Dozent in der Fachanwaltsausbildung der Hagen Law School, einem An-Institut der FernUniversität Hagen, ständiger Autor des juris-Praxis-Reports Insolvenzrecht und u.a. Mitautor in dem voraussichtlich im Juni 2012 in 3. Auflage im Kohlhammer-Verlag erscheinenden Werk Smid/Rattunde/Martini, Der Insolvenzplan.

Seit dem 1. März 2012 sieht das neue Insolvenzplanrecht vor, dass auch die an der Schuldnerin beteiligten Anteilseigner in einen Plan einbezogen werden können und im gestaltenden Teil des Plans verschiedene spezifisch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen oder die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten vorgesehen werden können. Soll dies geschehen, steckt – wie so häufig - der Teufel im Detail und wirft eine Fülle von im Gesetzgebungsverfahren ungeklärt gebliebener Fragen auf. Der diese spezifische Schnittmenge zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht beleuchtende Vortrag beabsichtigt eine Einführung in die Materie anhand von praktisch relevantem Fallmaterial und versucht hierauf für die Praxis verwertbare Antworten zu geben. Formulierungshilfen für musterartig verwendbare Pläne werden bereitgestellt.

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Insolvenzpraktiker, also insbesondere Insolvenzverwalter und Planverfasser einerseits und die mit den Insolvenzplänen befassten Insolvenzrichter und Rechtspfleger andererseits, da diese im Rahmen des Verfahrens über die Planbestätigung gem. § 248 InsO die formelle und materielle Übereinstimmung der im Plan getroffenen Maßnahmen gesellschaftsrechtlicher Natur auf ihre Übereinstimmung mit den zwingenden insolvenz- wie gesellschaftsrechtlichen Regeln zu überprüfen haben; ein Prüfungsumfang, der über den bisherigen Prüfungsrahmen erheblich hinausgeht. Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag. Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.



Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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