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Vortrag 15. Januar 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 15. Januar 2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann, Hannover

zum Thema

„Der „unabhängige“ Insolvenzverwalter
Was bleibt übrig von der „Unabhängigkeit“ seit Inkrafttreten des ESUG?“


Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema zu referieren. Der Referent ist Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter, FAfHaGesR, FAfInsR, FAfArbR, langjähriger Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht e. V., Mitherausgeber eines Kommentars zur Insolvenzordnung (seit 1999) und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Verfasser zahlreicher Beiträge zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht.

Die „Unabhängigkeit“ – ein Postulat, das sich in § 56 InsO, aber auch etwa im Berufsrecht der Rechtsanwälte, dort sogar an prominentester Stelle in § 1 BRAO, findet. Was darunter zu verstehen ist, meint jeder intuitiv zu erfassen. Bei näherem Hinsehen verflüchtigt sich die scheinbare Begriffssicherheit rasch. Das liegt einerseits an den rudimentären insolvenzrechtlichen Bestimmungen, andererseits aber auch an der fehlenden Abstimmung insbesondere mit dem anwaltlichen Berufsrecht, dort nicht zuletzt den Regeln zur Interessenkollision. Die insolvenzrechtliche Literatur behilft sich nicht selten mit „exzentrischen“ Interpretationen.

Neben die rechtlichen haben sich in letzter Zeit verstärkt tatsächliche Probleme gesellt. Der Gesetzgeber des ESUG erkennt „allgemeine“ Beratungsgespräche zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter in spe ausdrücklich als zulässig an. Was aber sind „allgemeine“ Beratungsgespräche und wo verläuft die Scheidelinie zwischen unverfänglichem Gespräch und Begründung einer schädlichen „Abhängigkeit“? Wie ist es bei Mitwirkung des vorgesehenen Verwalters an der Erstellung eines Insolvenzplans? Wird allenthalben – wie vor dem Hintergrund einer Pressemitteilung des VID gemutmaßt werden könnte – manipuliert und das Vertrauen in das deutsche Insolvenzrecht schlechthin in Frage gestellt? Der Druck verschiedener Interessenvertreter in den Verfahren auf die Verwalter dürfte jedenfalls in der Summe zugenommen haben.

Angesichts der Bedeutung der „Schicksalsfrage des Insolvenzverfahrens“ (Ernst Jaeger), nämlich der Person des Insolvenzverwalters, ist es höchste Zeit, sich näher mit der „Unabhängigkeit“ in ihren verschiedenen Facetten zu beschäftigen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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