Mitgliederbereich

Vortrag 1. April 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 1. April 2014, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

Rechtsanwalt Dr. Manfred Balz, LL.M (Harvard), Berlin/Frankfurt

zum Thema

„35 Jahre Insolvenzrechtsreform – Entwicklung und Entwicklungsfähigkeit der InsO”

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Balz, einer der „Väter der Insolvenzordnung“, bereit erklärt hat, den Mitgliedern des Arbeitskreises nicht nur einen tiefen Einblick in die Gesetzgebungsarbeiten zur Insolvenzordnung zu geben, sondern gleichzeitig die Entwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes näher zu beleuchten und einen Blick in die Zukunft zu werfen. Nach seiner Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg war der Referent von 1974 bis 1990 im Bundesjustizministerium tätig, seit 1983 als Ministerialrat. Dort leitete er die Referate Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten, Insolvenzrechtsreform und Völkervertragsrecht. Anschließend bekleidete Dr. Balz das Amt des Chefjustitiars bei der Treuhandanstalt in Berlin. Von Oktober 2008 bis Juni 2012 war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Telekom AG. Seit 2013 übt er eine nichtanwaltliche Tätigkeit als Senior Advisor der Lazard & Co GmbH in Frankfurt und eine anwaltliche Tätigkeit als Senior Counsel bei Mayer Brown LLP in Frankfurt aus. Dr.Balz ist Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen, unter anderem Ehrenmitglied von INSOL Europe und Fellow des American Colege of Bankruptcy.

Der Referent  hat seinen Vortrag wie folgt gegliedert:

  • Leitmotive, Grundentscheidungen, Prinzipien der Reform.  Nachgezeichnet durch Berichte der Insolvenzrechtskommission über Diskussionsentwurf, Regierungsentwurf, Ausschussberatungen, Gesetzesbeschluss bis zum ESUG:


  • Reorganisation als Beneficium für Schuldner - oder als 
Instrument der Haftungsverwirklichung
  • Wirkliches gemeinsames (Einheits-)Verfahren
  • Absolute Priority oder Schuldnerschutz
  • Stellung des Schuldners, Eigenverwaltung
  • Stellung der Eigentümer und der Gesellschaftsorgane
  • Übertragende Sanierung, Liquidationsplan
  • Maß und Grenzen der Gläubigerautonomie
  • Konzerninsolvenz
  • [Am Rande: Restschuldbefreiung-Privatinsolvenz]


  • Passen Strukturen und Prinzipien  der InsO für systemische Solvenzkrisen? ESUG: Einbruch der Prinzipienlosigkeit? Neue Rescue Culture?

  • Internationale Strahlkraft der InsO: Einheitliches Verfahren, „absolute priority“, cram-down (Obstruktionsverbot), Minderheitenschutz, Klassifizierung der Forderungen, Abstimmung in Gruppen, übertragende Sanierung als gleichwertiges Sanierungsinstrument


  • Exkurs: EU Insolvenzverordnung – Sekundärinsolvenzverfahren als Planverfahren, virtuelle Sekundärinsolvenz, Konzerninsolvenz, Aufnahme neuartiger Verfahren – Rückwirkungen auf die InsO?


  • Ausblick: Entwicklungs- und Zukunftsfähigkeit der Strukturen der InsO? Neue Modelle der vorinsolvenzlichen und vorgerichtlichen Restrukturierung (Treuhandmodelle; partielle Schuldenbereinigung, etwa Solvent’s  Scheme of Arrangement, Präventives Konkordat, Prepackaged Plans).


Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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