Mitgliederbereich

Vortragsveranstaltung 3. Februar 2015

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 3. Februar 2015, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

RAG Dr. Peter Laroche

zum Thema

„Aktuelle Fragen des Privatinsolvenzrechts”

Herr Dr. Laroche ist seit 2005 mit Unterbrechungen als Insolvenzrichter tätig, zunächst am Amtsgericht Wuppertal, seit 2010 am Amtsgericht Köln, bei dem er stellvertretender Abteilungsleiter der Insolvenzabteilung ist.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Antwerpen und Köln von 1993 bis 1998, hat er bereits frühzeitig vertieftes wissenschaftliches Interesse gezeigt und wurde im Jahre 2003 bei Prof. Dr. Hanns Prütting mit einer Dissertation zum Thema „Entschuldung natürlicher Personen und Restschuldbefreiung nach deutschem und niederländischem Recht“ an der Universität zu Köln zum Dr. iur. promoviert. Einem breiteren Publikum ist er als Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Insolvenzrecht und Co-Autor im Vallender/Undritz „Praxis des Insolvenzrechts“ (Kapitel 2: Das Insolvenzverfahren) sowie aufgrund seiner regelmäßigen Vortrags- und Dozententätigkeit, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, bekannt.

In seinem Referat wird Hr. Dr. Laroche aktuelle Fragen des Privatinsolvenzrechts sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus Praktikersicht beleuchten. Bekanntlich haben sich durch das im Wesentlichen zum 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte einige einschneidende Änderungen bei der Privatinsolvenz ergeben. Zu nennen sind etwa die mögliche Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf bis zu drei Jahre, die Öffnung des Insolvenzplanverfahrens auch für Verbraucherschuldner, die teilweise Kodifizierung der Sperrfristrechtsprechung des BGH (grundlegend: BGH, Beschl. v. 16.7.2009 - IX ZB 219/08, NZI 2009, 691) in § 287a Abs. 2 InsO, Erleichterungen für Gläubiger bei der Versagungsantragstellung oder auch die neue Erwerbsobliegenheit des Schuldners nach § 287b InsO. Nachdem viele Fragestellungen rund um diese Reform in zahlreichen Veröffentlichungen verschiedener Autoren bereits umfassend aus theoretischer Sicht beleuchtet werden konnten, zeigen sich nunmehr nach und nach die praktischen Folgen. Schon jetzt ist deutlich erkennbar, dass die Änderungen vielleicht nicht in der Masse der Verfahren, so aber doch in den problematischen Grenzfällen erhebliche Auswirkungen haben können, die jeder Rechtsanwender zumindest kennen sollte. In diesen Kontext zu stellen ist auch die in jüngster Zeit in den Fokus gerückte Frage der Insolvenzanfechtung bei Zahlungen aus dem „unpfändbaren“ Vermögen des Schuldners, nachdem nunmehr dem Insolvenzverwalter das Anfechtungsrecht unbeschränkt zusteht.

Selbstverständlich kann im Rahmen des Vortrags nicht erschöpfend auf alle sich ergebenden Probleme eingegangen werden. Ziel des Vortrags kann und soll es vielmehr sein, eine Sensibilisierung für die vielfältigen die Probleme des Privatinsolvenzrechts zu schaffen und mögliche Lösungswege jedenfalls aufzuzeigen. Dabei ist ein lebhafter wissenschaftlicher und zugleich praxisnaher Diskurs ausdrücklich gewünscht.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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