Mitgliederbereich

Vortrag 7. Oktober 2015

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Mittwoch, dem 7. Oktober 2015, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Professor Dr. Stephan Madaus, Universität Halle-Wittenberg

zum Thema

„Zustand und Perspektiven der Eigenverwaltung in Deutschland“

Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Prof. Dr. Stephan Madaus, seit dem Sommersemester 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie IPR an der Universität Halle-Wittenberg, bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreis zu einem hochaktuellen Thema zu referieren. Der Referent  ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zum Bürgerlichen Recht und Insolvenzrecht (u.a. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 2 – § 210a, 3. Auflage 2013; Band 3 – §§ 238a, 246a, 254a, 254b, 259a, 259b, 3. Auflage 2014; Beck´scher Online-Großkommentar zum BGB, §§ 765-778, Garantievertrag, Verlag C.H. Beck, voraussichtlich 2015; Umwandlungen im Planverfahren (§ 33), in: Kübler (Hrsg.), HRI – Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, RWS Verlag, 2. Auflage 2015; Koordinationsplan (§ 5), in: Flöther (Hrsg.), Handbuch zum Konzerninsolvenzrecht, Verlag C.H.Beck, 2015) und Mitherausgeber der NZI sowie Mitglied des INSOL Academic Wing und des International Insolvency Institute.
Nach Ansicht des Referenten hat sich die Eigenverwaltung  trotz der Erleichterungen des ESUG nicht etablieren können. Er führt dazu aus: „Die Gründe hierfür liegen nicht in einer fehlenden Sanierungskultur der deutschen Insolvenzpraxis. Es lassen sich vielmehr konkrete Fehlanreize in der geltenden Rechtslage feststellen, die es rational agierenden Beteiligten schwer machen, Vertrauen in eine Eigenverwaltungsstrategie zu setzen. Die Eigenverwaltung bleibt so auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. 



In der Konsequenz dieser Analyse ist eine Reform der Eigenverwaltung zu empfehlen, die die gesetzliche Regelung endlich mit den vom Gesetzgeber verfolgten Regelungszielen und der Erwartungshaltung der Insolvenzpraxis an Eigenverwaltungskandidaten in Einklang bringt und das deutsche Sanierungsrecht zugleich auf internationale Standards hebt. Kern einer solchen Reform ist eine strenge Orientierung der Eigenverwaltung am Ziel der Schuldnersanierung. Für Eigenverwaltungsverfahren kämen allerdings nur noch solche Insolvenzverfahren in Betracht, die eine Plansanierung beabsichtigen. Die Qualifikation des Schuldners zum Eigenverwalter ergäbe sich aus der Vorlage eines Schuldnerplans mit plausibler Finanzplanung. Hiermit ginge weder eine Entwertung des Regelinsolvenzverfahrens noch des Planverfahrens einher. Auch wäre die Einheitlichkeit des Insolvenzverfahrens nicht in Frage gestellt, da auch die Eigenverwaltung – wie bisher – eine besondere Verfahrensart des Insolvenzplanverfahrens bliebe. Ob nach einer solchen Stärkung der Sanierungsoption „Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung“ noch Bedarf für ein echtes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren bliebe, wäre abzuwarten."

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.



Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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