Mitgliederbereich

05.09.2017

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Zum ersten Mal seit vielen Jahren werden wir von September 2017 an die monatlichen Vortragsveranstaltungen des Arbeitskreises in neuen Räumlichkeiten durchführen.

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, 5. September 2017, 18.30 Uhr

Residenz am Dom , An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln
Albertus-Magnus-Saal


Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

zum Thema

„Neueste Entwicklungen in der Verbraucherinsolvenz und im RSB-Verfahren“


Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Professor Dr. Pape, der bereits mehrfach vor den Mitgliedern des Arbeitskreises referiert hat, bereit erklärt hat, zu einem Thema von hoher praktischer Relevanz vorzutragen. Der Referent ist seit April 2008 Richter am Bundesgerichtshof und gehört dort dem unter anderem für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat an. Professor Pape ist unter anderem Mitherausgeber und Mitautor des 2013 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und hat in dem im RWS-Verlag erschienenen Kommentar von Kübler/Prütting/Bork zahlreiche Vorschriften der Insolvenzordnung kommentiert.

Darüber hinaus ist er Herausgeber und Mitautor mehrerer Handbücher, Lehrbücher und Monografien zum Insolvenzrecht, von denen hier nur das im Beck-Verlag erschienene Werk von Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., und das Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung (Hrsg. Pape/Graeber) erwähnt werden soll. Ferner hat der Referent, der Mitherausgeber der ZInsO ist, eine Vielzahl von Beiträgen, Urteilsbesprechungen und Anmerkungen zum Insolvenz-, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrecht verfasst. Vorträge und Seminare zu insolvenzrechtlichen Themen hält der Referent seit 1990. Im Sommer 2016 hat ihn die Universität Göttingen zum Honorarprofessor ernannt.

Am 1. Juli 2014 ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl. I 2013 S. 2379) in Kraft getreten, mit dem zahlreiche Neuerungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen verbunden sind. Obwohl seit diesem Zeitpunkt schon mehr als drei Jahre ins Land gegangen sind, gibt es immer noch vergleichsweise wenige Entscheidungen zu den Vorschriften dieses Gesetzes, welches auf alle seit dem Tag des Inkrafttretens beantragten Verfahren anzuwenden ist. Die Verunsicherung der Praxis durch die zum Teil sehr unausgegorenen Neuregelungen ist nach wie vor hoch. In dem Vortrag soll es deshalb unter Einbeziehung der aktuellen höchstrichterlichen und instanzgerichtlichen Entscheidungen zum alten und neuen Recht um die neuesten Entwicklungen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren gehen, die maßgeblich durch die jüngste „Reform“ dieses Rechtsgebietes ausgelöst sind. Vergleiche zu dem in sich schlüssigeren und überzeugenderen Altrecht, das mühsam auf das neue Recht übertragen werden muss, sollen gezogen werden.

Behandelt werden sollen u.a. die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und die Anforderungen an die Zulässigkeit von Schuldneranträgen nach § 287a InsO einschließlich der Problematik von Wiederholungsanträgen sowie die Anschließung von Schuldnern an Gläubigeranträge. Thematisiert werden sollen weiter die weitgehend ungelösten Fragen der Auswirkungen der Neuregelungen des o.a. Gesetzes auf die Verfahrenskostenstundung. Desweiteren werden das Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung nach neuem Recht im Schlusstermin und in der Abtretungszeit sowie die einzelnen Versagungsgründe und Obliegenheitsverletzungen behandelt.

Im Blick auf das Restschuldbefreiungsverfahren soll es um die Erteilung der Restschuldbefreiung gehen, wobei die Abkürzung des Verfahrens, die Anlass für die Reform war, im Fokus stehen soll. Gegenstand sind in diesem Zusammenhang auch Fragen der sogenannten asymmetrischen Verfahren, in denen noch vor Abschluss des eröffneten Verfahrens nach Ablauf der sechsjährigen Abtretungszeit über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden ist. Materiell werden Fragen der Anfechtung in Verbraucherverfahren, die Besonderheiten von Verfahren mit Freigabe der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners sowie aktuelle Probleme der Anmeldung und Feststellung von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen behandelt.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender