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Veranstaltung (Archiv)

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Mittwoch, 02. Mai 2018, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Kai Henning,
Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
im Deutschen Anwaltverein (DAV),

zum Thema

„Der (Muster-) Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz“.


Herr Rechtsanwalt Kai Henning aus Dortmund ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Spezialisiert hat er sich auf die Insolvenzverfahren der natürlichen Personen mit Restschuldbefreiung (Privatinsolvenz), das Anfechtungsrecht, auf die Haftung der Organe juristischer Personen und das Insolvenzplanverfahren. 

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Fachberatung für Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte (z.B. Strafverteidiger).

Er ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV und des Insolvenzrechtsausschusses des DAV. Herr Henning ist Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie Mitglied im Beirat der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Als Mitherausgeber bzw. Beiratsmitglied von drei Fachzeitschriften (ZVI, InsbürO und VIA) und als Kommentator im K. Schmidt, Kommentar zur InsO, §§ 286 – 303a, hat er sich auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur einen Namen gemacht.

Auf den sprichwörtlichen Bierdeckel passt der Insolvenzplan wohl auch in der Verbraucherinsolvenz nicht, aber er kann nach Feststellung des BGH bei einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen auch entsprechend einfach ausgestaltet sein (BGH ZInsO 2010, 85). Der BGH betont, dass nur schwerwiegende Mängel zur Versagung der Planbestätigung führen sollen. Dies eröffnet die Chance, in Verbraucherverfahren ohne viel Aufwand Pläne vorzulegen, wenn vorherige Einigungsmöglichkeiten gescheitert sind, und der Schuldner das Insolvenzverfahren vorzeitig beenden möchte.

Es wird ein Musterinsolvenzplan vorgestellt, der in einem Workshop des 15. Deutschen Insolvenzrechtstag im März diesen Jahres entwickelt und seit dem fortentwickelt wurde. Daneben sollen auch die weiteren Verkürzungsmöglichkeiten über einen Plan nach §§ 306ff. InsO oder die Regelungen des § 300 InsO kurz dargestellt und mit den Möglichkeiten eines Insolvenzplans verglichen werden.

Ich freue mich, dass wir Herrn Henning als ausgewiesenen Experten des Privatinsolvenzrechts für dieses spannende Thema von hoher praktischer Relevanz gewinnen konnten. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, den Musterplan und seine Regelungen auch kontrovers zu diskutieren und so an seiner Fortentwicklung mitzuwirken.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender


 

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