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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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Podiumsdiskussion: 
EUSG-Evaluation und ihre Folgen – mit Formulierung eines Kölner Forderungskatalogs an die Politik.


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 6. November 2018, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird eine Podiumsdiskussion veranstaltet zum Thema


EUSG-Evaluation und ihre Folgen – mit Formulierung eines Kölner Forderungskatalogs an die Politik.


Podiumsteilnehmer: 

RA Dr. Marko Brambach, Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Mitglied des Vorstands, Ressort Leistung und Recht

RA Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) 

RA Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

WP/StB Michael Thierhoff, Leiter des Restrukturierungsteam einer weltweit tätigen Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft   


Moderation:

RAG Dr. Peter Laroche, Leiter Insolvenzabteilung des AG Köln

Das zum 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat die Diskussionen der letzten Jahre bestimmt wie kaum eine andere insolvenzrechtliche Gesetzesreform. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxis sind erheblich, was vom Gesetzgeber so erwartet und gewünscht war. Aus diesem Grunde ist das Gesetz vom Bundestag mit einem Evaluierungsauftrag versehen worden (BT-Drs. 17/7511, S. 5). In dessen Umsetzung hat das BMJV eine Arbeitsgemeinschaft um die Jura-Professoren Jacobi, Madaus, Thole mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. 

Im Rahmen der Evaluierung und des Berichts waren die folgenden Sachverhalte zu prüfen und zu erläutern: 

  • In welchem Umfang hat sich der stärkere Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters auf dessen Unabhängigkeit ausgewirkt? 
  • Ist es im nennenswerten Umfang vorgekommen, dass im Interesse einzelner Gläubiger Verwalter bestellt wurden, an deren Unabhängigkeit erhebliche Zweifel bestanden haben? 
  • Wurde von der Möglichkeit, über einen Insolvenzplan in die Rechtsstellung von Gesellschaftern einzugreifen, Gebrauch gemacht und wie hat sich dies auf die Schuldnerunternehmen ausgewirkt? 
  • In welchem Umfang wurden Forderungen in Eigenkapital umgewandelt, und hat dieser DebtEquity-Swap im nennenswerten Umfang grob egoistische Strategien ermöglicht, die sich letztlich zum Nachteil der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer ausgewirkt haben? 
  • Wird das neu geschaffene „Schutzschirmverfahren" des § 270b InsO den Erwartungen gerecht und hat es insbesondere zu einer frühzeitigen Antragstellung und zu einer Stärkung der Eigenverwaltung geführt? 
  • Wird trotz § 270b InsO noch ein Bedürfnis für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren gesehen? 
  • Ist die Aufgabenverteilung zwischen Richter und Rechtspfleger angemessen oder sollte im Interesse einer effektiven Verfahrensabwicklung die funktionelle Zuständigkeit neu austariert werden?

Das Gutachten ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Es wird allgemein erwartet, dass in diesen Tagen die Ergebnisse öffentlich werden. Grund genug, dass der Arbeitskreis sich mit den Gutachtenergebnissen beschäftigt und diese fachkundig diskutiert. Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, hierzu ein hochkarätig besetztes Podium mit Vertretern unterschiedlicher mit dem ESUG befassten Professionen gewinnen zu können.

Der guten alten Tradition des Arbeitskreises entsprechend, wollen wir die Ergebnisse der Diskussion nicht rein intern halten, sondern die Gelegenheit nutzen, um einen Kölner Forderungskatalogs an die Politik zum ESUG zu verfassen. Denn wir sind der Überzeugung, dass der Arbeitskreis aufgrund seiner interdisziplinären Aufstellung besonders geeignet ist, um eine ausschließlich der bestmöglichen Fortentwicklung des Insolvenzrechts verpflichtete Stellungnahme abzugeben. Wir freuen uns sehr, dass sich unser langjähriger Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Vallender, dazu bereit erklärt hat, den Vorstand hierbei maßgeblich zu unterstützen. 

Wir dürfen uns auf einen spannenden Abend und eine kontroverse Diskussion freuen, in die selbstverständlich die Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal aktiv einbezogen werden sollen. Wortmeldungen und Beiträge sind (im Rahmen des zeitlich Möglichen) ausdrücklich erwünscht!

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender