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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Anfechtung nach der Insolvenzordnung – Abschied von einer ungeliebten Reform“.


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 05. November 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr Prof. Dr. Gerhard Pape
Richter am Bundesgerichtshof 

zum Thema

„Anfechtung nach der Insolvenzordnung – Abschied von einer ungeliebten Reform“.

Prof. Dr. Gerhard Pape ist seit April 2008 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist Mitglied des IX. Zivilsenats, der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständig ist. Der Referent beschäftigt sich seit seiner Promotion zu Fragen des masseunzulänglichen Konkursverfahrens im Jahr 1984 ununterbrochen mit insolvenzrechtlichen Themen. Er ist Mitherausgeber der ZInsO und Verfasser zahlreicher Beiträge zu Fragen des Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahrens in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Mitherausgeber und Mitautor des 2012 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und der Gesamtdarstellung Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., NJW-Schriftenreihe, 2010, sowie Mitautor des von Kübler/Prütting/Bork herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung. Seit 1990 ist er regelmäßig als Referent auf Fachtagungen und Seminaren tätig. Im Juli 2016 hat ihn die Georg-August-Universität Göttingen zum Honorarprofessor bestellt.

In dem Vortrag wird zunächst ein kurzer Rückblick auf die Vorstellungen und Ziele des Gesetzgebers der reformierten Insolvenzordnung gegeben, soweit sie das Anfechtungsrecht betreffen. Sodann sollen die verschiedenen – zunächst steckengebliebenen – Ansätze des Gesetzgebers zur Entschärfung des Anfechtungsrechts nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestreift werden. Anschließend wird auf die möglichen Wirkungen des am 5.4.2017 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ eingegangen, dessen euphemistische Bezeichnung die tatsächlichen Absichten des Gesetzgebers nur unzureichend wiedergibt. Hier soll insbesondere die Anfechtung von bargeschäftsähnlichen Deckungen thematisiert werden. 

Den Schwerpunkt des Vortrags soll die schleichende Änderung der Rechtsprechung zu §§ 129 ff. InsO bilden, wobei zur Deckungsanfechtung die Privilegierung des Gläubigers bei Poolbildung im Unternehmensverband, die zu einer Umgehung der Anfechtbarkeit von Drittzahlungen führt, thematisiert werden soll. Hinsichtlich der Vorsatzanfechtung soll insbesondere die zunehmende Einschränkung der Anfechtbarkeit von Befriedigungen durch Zwangsvollstreckung, die sich immer weiter von dem Grundsatz entfernt, dass Unanfechtbarkeit nur bei bloß passivem Dulden der Zwangsvollstreckung gegeben ist, im Vordergrund stehen. Danach soll die zu-nehmende Relativierung und damit verbundene Unberechenbarkeit der Beweisanzeichen für eine Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes thematisiert werden. Ferner soll es um den Ausschluss der Anfechtbarkeit in Fällen des bloßen Hoffens auf eine Gegenleistung gehen. Bezüglich der Anfechtung unentgeltlicher Handlungen nach § 134 Abs. 1 InsO will der Vortrag auf die Maßgeblichkeit der subjektiven Vorstellungen von der Werthaltigkeit der Gegenleistung für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit und die Werthaltigkeit trotz rechtsgrundlosen Erwerbs der Forderung durch den Anfechtungsgegner näher eingehen. Im Blick auf die Anfechtung von Gesellschafterdarlehen soll es schließlich um die anfechtungsrechtliche Privilegierung von Kettenkreditverträgen durch Umdeutung in kontokorrentähnliche Rechtsverhältnisse gehen.

Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Pape erneut für einen Vortrag vor dem Arbeitskreis gewinnen konnten und so aus erster Hand neue und neueste Entwicklungen und Trends der Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht, zweifelsfrei eines der zentralen Gebiete innerhalb des Insolvenzrechts, erfahren dürfen. Wir können uns auf einen hochspannenden, äußerst praxisrelevanten Vortrag und eine sicherlich erneut lebhafte Diskussion freuen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender