Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Loan-to-own – Schuldenbasierte Übernahmen in Zeiten moderner Restrukturierungen und mangelnder Gläubigertransparenz“.


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 03. März 2020, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom
An den Dominikanern 6-8
50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal

Es wird vortragen

Herr Dr. Nicholas Palenker, Berlin,
Träger des Uhlenbruck-Preises 2019

zum Thema

„Loan-to-own – Schuldenbasierte Übernahmen in Zeiten moderner Restrukturierungen und mangelnder Gläubigertransparenz“.

Herr Dr. Palenker studierte mit Auszeichnung Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Neben und nach seinem Studium arbeitete er in zwei renommierten Wirtschaftsrechtskanzleien sowie von 2014 bis 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Humboldt-Universität am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht von Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley). Nach einem Forschungssemester an der University of California, Berkeley, wurde Herr Dr. Palenker 2018 unter Betreuung von Professor Paulus promoviert. Für seine Arbeit über schuldenbasierte Übernahmen wurde ihm der Uhlenbruck-Preis 2019 des Verbandes Deutscher Insolvenzverwalter (VID) verliehen. Während Studium und Promotion war er Stipendiat des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks (ELES). 2018 wurde er in New York in das NextGen Leadership Program des International Insolvency Institute (III) aufgenommen. Das Referendariat schloss Dr. Palenker im November 2019 im Bezirk des Kammergerichts ab. Er lebt in Berlin.

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber durch Einführung des Debt-Equity-Swaps einen grundsätzlich begrüßenswerten Paradigmenwechsel vollzogen. Nicht von ungefähr betonte der Arbeitskreis jedoch bereits im Gesetzgebungsverfahren, dass „etwaigen Missbräuchen ein Riegel vorgeschoben werden“ müsse. Eine „feindliche Übernahme“ im Wege des Ankaufs von Forderungen und der sich daran anschließenden rigorosen Durchsetzung der Forderung müsse in jedem Fall vermieden werden. Hat das deutsche Recht diese Warnung des Arbeitskreises hinreichend berücksichtigt? Wird und sollte es dies auch künftig, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie, tun?

In seinem Vortrag wird Herr Dr. Palenker seine Forschungserkenntnisse zu solchen und anderen Fragen im Kontext von schuldenbasierten Übernahmen vorstellen. Er beantwortet, welche Restriktionen für Loan-to-own-Investments im geltenden Zivil-, Bank-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht – auch rechtsvergleichend zu den USA – bestehen. Hieran anknüpfend leitet er seinen Vorschlag eines Gläubigertransparenzregimes her, das – so seine Überzeugung – die Abstimmung des Insolvenz- mit dem Kapitalmarktrecht verbessert sowie für Effizienz, Flexibilität und Spezialisierungspotential des Finanzstandortes Deutschland sorgt.

Ich freue mich sehr, dass Herr Dr. Palenker als aktueller Preisträger des nach unserem Ehrenvorsitzenden benannten Uhlenbruck-Preises uns seine wichtigen Forschungsergebnisse, die eine hohe praktische Relevanz für die Sanierungspraxis haben, präsentiert. Der Tradition des Arbeitskreises folgend, ist es mir und dem gesamten Vorstand ein Anliegen, auch den hochkarätigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Ich darf deshalb heute besonders für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung werben. Wir sind uns sicher, Sie werden mit einem spannenden und gewinnbringenden Vortrag sowie einer lebhaften Diskussion belohnt werden. Selbstverständlich besteht im Anschluss an die eigentliche Veranstaltung wieder die Gelegenheit, das Vortragsthema oder auch andere (trivialere) Themen in der „Alten Post“ im ungezwungenen Kreis zu vertiefen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender