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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Wichtiger Hinweis: Juni-Vortrag als Online-Veranstaltung! Update zur aktuellen Situation

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Corona-Krise hat uns alle weiter fest im Griff. Wie sich die Situation in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt, vermag noch niemand so recht einzuschätzen. Nachdem wir bereits die für den 7.4.2020 vorgesehene Veranstaltung abgesagt haben, mussten wir leider auch die für den 5.5.2020 geplante Veranstaltung absagen.

Für April war vorgesehen, dass Herr Hans Joachim Weidtmann, Managing Director – Head of Corporate Intensive Commerzbank AG, zum Thema „Kredite in der Krise – Bankenregulatorik, Kostendruck und andere Entscheidungsfaktorenz“ vorträgt. Die Veranstaltung, dessen Thema in der momentanen Situation aktueller denn je ist, wird voraussichtlich am 1.9.2020 nachgeholt.

Für Mai war vorgesehen, dass Herr Richter am Amtsgericht Frank Frind, Amtsgericht Hamburg, zu den geplanten Neuregelungen der Insolvenzverwaltervorauswahl vorträgt. Ob und wann diese Veranstaltung nachgeholt wird, ist derzeit noch offen.

Die für Dienstag, den 9.6.2020 (ausnahmsweise zweiter Dienstag im Juni), geplante Veranstaltung wird hingegen stattfinden, allerdings in einem abgewandelten Format. Gemeinsam mit unserem Schwesterverein, dem Hannoveraner Institut für Insolvenzrecht e.V., werden wir die Veranstaltung online in Art eines Webinars oder einer moderierten Videokonferenz durchführen. Die technischen Details (Einwahldaten, Zugangslink etc.) werden wir zeitnah zur Veranstaltung auf unserer Homepage und über den Newsletter bekannt geben. 

Als Referent hat Herr Alexander Bornemann aus dem BMJV zugesagt, was mich außerordentlich freut und bereits jetzt einen spannenden Abend verspricht. Inhaltlich wird sich die Veranstaltung mit den aktuellen Entwicklungen und Gesetzesvorhaben beschäftigen. Bereits das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19- Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) vom 27.03.2020 bietet zweifelsohne genügend Stoff für eine spannende Veranstaltung. Ein weiterer Schwerpunkt kann die Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019) sein.

In Vorfreude auf unsere Online-Veranstaltung am 09.06.2020 bleibt mir derzeit nur, Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit, in diesen herausfordernden Zeiten zu wünschen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender