Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Grundfragen der insolvenzabwendenden und der insolvenzbeendenden Restrukturierung“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, 09. Juni 2020, 18:30 Uhr,
als Online-Veranstaltung (Webinar-Format).

Die Zugangsdaten haben wir im Mitgliederbereich der Homepage hinterlegt und über den E-Mail-Newsletter bekannt gegeben.


Es wird vortragen

Herr Ministerialrat Alexander Bornemann, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

zum Thema

„Grundfragen der insolvenzabwendenden und der insolvenzbeendenden Restrukturierung“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Ministerialrat Alexander Bornemann erneut bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Die Veranstaltung wird als Kooperationsveranstaltung mit unserem "Schwesterverein", dem Hannoveraner Institut für Insolvenzrecht e.V. ausgerichtet, worüber ich mich sehr freue.

Herr Bornemann ist Referatsleiter Insolvenzrecht im BMJV. Er wirkt an zahlreichen Kommentaren zum Insolvenz- und Bankaufsichtsrecht mit (u.a. Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, Graf-Schlicker, Kommentar zur Insolvenzordnung, Beck/Samm/Kokemoor, Kreditwesengesetz mit CRR). Er ist vielgefragter Referent bei Veranstaltungen zum Insolvenz- und Bankrecht.

Mit der Veranstaltung, die aufgrund der Corona-Krise in einem neuen Format stattfindet, wollen wir uns einigen Grundfragen des Restrukturierungsrechts widmen. 

Der in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu schaffende präventive Restrukturierungsrahmen soll Wege zur Abwendung von Insolvenzverfahren eröffnen. Dabei sollen Instrumente zum Zuge kommen, die auch das Insolvenzverfahren in seinen „ESUG-Varianten“ zur Verfügung stellt (Vollstreckungsschutz, planbasierte Sanierung in Eigenverwaltung). Die Vereinigung von Elementen der außerinsolvenzlichen und der (insolvenz-)verfahrensförmigen Sanierung wirft nicht nur die Frage nach der rechtstechnischen Abgrenzung beider Regime, sondern auch nach einer systemgerechten, sachangemessenen und praxisgerechten Funktionszuweisung auf. Das im hybriden Charakter des präventiven Rahmens angelegte Spannungsfeld wird zudem in nahezu allen Einzelfragen thematisch, über die bei der Konfigurierung des präventiven Rahmens zu entscheiden ist – angefangen beim Zuschnitt des sachlichen Anwendungsbereichs und des Verfahrenszugangs über die Allokation von Befugnissen und (auch haftungsrechtlichen) Verantwortlichkeiten bis hin zu den unmittelbaren Schnittstellen der beiden Regime (insbesondere: Sperrwirkungen des Moratoriums für das Insolvenzverfahren, insolvenzanfechtungsrechtliche Privilegierungen). Da die Umsetzung der Vorgaben mit den andauernden Krisenerscheinungen im Zuge der Covid-19-Pandemie zu erfolgen hat, soll auch auf die Herausforderungen eingegangen werden, vor welche sich die Unternehmens-, Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis derzeit gestellt sieht.

Im Rahmen des technisch Möglichen und Sinnvollen soll auch die Gelegenheit zu Rückfragen und evtl. einer Diskussion bestehen. Auch hierzu geben wir Details rechtzeitig auf unserer Homepage und über unseren E-Mail-Newsletter bekannt.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Dr. Peter Laroche
Vorsitzender