Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Aktuelles Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen durch die COVID-19-Krise“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

der Neustart unserer Präsenzveranstaltungen nach der coronabedingten Zwangspause ist uns unter den gegebenen Umständen gut gelungen. Ich hoffe, Sie teilen diese Einschätzung, soweit Sie anwesend waren. 

Jedenfalls blicke ich positiv in die Zukunft und darf zur nächsten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises einladen, die findet statt am

Dienstag, 06. Oktober 2020, 18:30 Uhr,

geplant:

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

 

Es wird vortragen

Frau Rechtsanwältin Dr. Hannah Krings
Ebner Stolz, Köln

zum Thema

„Aktuelles Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen durch die COVID-19-Krise“

Frau Dr. Hannah Krings ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ebner Stolz in Köln. Sie verfügt über langjährige Beratungserfahrung in der arbeitsrechtlichen Restrukturierung. Mit dem Schwerpunkt Insolvenzarbeitsrecht begleitet Frau Dr. Krings insbesondere Insolvenzverwalter und Eigenverwaltungen der der Konzeption und Umsetzung umfassender Reorganisationen und Personalabbaumaßnahmen. Gefördert durch die interdisziplinäre Beratung von Ebner Stolz, in der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater eng miteinander verknüpft sind und zusammenarbeiten, erstreckt sich die Tätigkeit von Frau Dr. Krings auch immer stärker auf die außerinsolvenzliche Restrukturierungsberatung. Sie ist zudem Autorin zahlreicher Fachbeiträge und wird regelmäßig als Referentin gebucht.

Die letzten Monate waren in vielerlei Hinsicht eine enorme Herausforderung. Neben nie dagewesenen Einschränkungen und Belastungen im privaten Bereich musste auch die Wirtschaft spüren, was Kontrollverlust bedeutet. Waren die Planungen für das Jahr 2020 zunächst noch optimistisch, stürzten viele Marktteilnehmer ab März praktisch ins Bodenlose. Rettungsschirme wurden schnell gespannt; zumindest die Last der Löhne und Gehälter wurden durch das Kurzarbeitergeld abgefedert. In kürzester Zeit lag es auch an uns Beratern, die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Kurzarbeit vorzubereiten; die Agentur für Arbeit reagierte in rekordverdächtiger Geschwindigkeit mit neuen Arbeitsanweisungen. War das Kurzarbeitergeld bislang als Überbrückungsmaßnahme gedacht, bekommt es nun vielerorts den Charakter eines Dauerzustands. Aber es ist auch der Wille zu spüren, die derzeitige Lage als Chance zur Veränderung zu begreifen. So werden längst überfällige Anpassungen von Arbeitsbedingungen ebenso diskutiert wie Restrukturierungen einschließlich Personalabbau; dies alles sowohl im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als auch außerinsolvenzlich. In diesem Kontext stellen sich neben den bekannten auch zahlreiche neue Rechtsfragen; hierzu trägt auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei.

Frau Dr. Krings berichtet aus der Praxis über die vielfältigen arbeitsrechtlichen Herausforderungen der letzten Monate, diskutiert offene Rechtsfragen und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu restrukturierungsrelevanten Sachverhalten.

Wir dürfen uns auf einen spannenden Vortrag zu einem hochaktuellen und praxisrelevanten Thema freuen. Selbstverständlich wird auch wieder genügend Zeit für eine vertiefende und angeregte Diskussion bleiben. 

Eine Voranmeldung ist wegen des beschränkten Platzangebotes und der Verpflichtung zur Führung einer Teilnehmerliste samt Kontaktdaten für die Rückverfolgung zwingend erforderlich. Dieser Vortrag ist bereits ausgebucht! Sie möchten sich auf die Warteliste setzen lassen?

Bitte seien Sie fair und melden sich nur an, wenn Sie wirklich kommen wollen und können, damit trotz der aktuellen Beschränkungen alle Interessierten einen Platz bekommen können. Sollte sich nach Ihrer Anmeldung herausstellen, dass Sie verhindert sind, geben Sie Ihren Platz bitte an Nachrücker frei, indem Sie sich kurz abmelden. Dies können Sie unter folgender E-Mail: abmeldung(at)ak-inso-koeln.de

Gäste sind (im Rahmen der aufgrund der Pandemie beschränkten Kapazitäten) wie immer herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

 

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender