Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


„Insolvenzplan nach IDW S 2 unter Berücksichtigung der geplanten Neuerungen durch das StaRUG“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

nachdem wir alles so langsam lernen, uns mit den besonderen Gegebenheiten der aktuellen Zeit zu arrangieren, darf ich Sie hoffnungsfroh zur nächsten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises einladen. Am

Dienstag, 03. November 2020, 18:30 Uhr,

geplant:

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

 

Es wird vortragen
Herr Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater Jens Weber

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main

zum Thema
„Insolvenzplan nach IDW S 2 unter Berücksichtigung der geplanten Neuerungen durch das StaRUG“.

Herr Weber ist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt/Main. Vor seiner aktuellen Tätigkeiten war er in verschiedenen Positionen bei der KPMG AG, für einen Insolvenzverwalter, bei der PWC AG, und bei der Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. 

Sein erstes (1990) und zweites (1993) juristisches Staatsexamen hat er in Düsseldorf abgelegt, sein Hauptstudium der Betriebswirtschaftslehre und seine Diplom- Prüfung 1994 in Paderborn, anschließend folgten Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Eigenverwaltung, insolvenznahe Rechtsberatung, Sanierungskonzepte nach IDW S 6, Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfungen, Sicherheitenprüfungen, Insolvenzpläne, Bescheinigungen nach § 270b InsO und die Rechnungslegung in der Insolvenz.
Darüber hinaus ist er als Autor einer Vielzahl von Fachbeiträge in Erscheinung getreten und als Lehrbeauftragter an der Euro-FH und der Hagen-Law-School tätig. Schließlich ist er Mitglied im Fachausschuss Sanierung und Insolvenz des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (FAS des IDW).

In seinem Vortrag gibt Herr Weber zunächst einen Überblick samt anzumerkender Besonderheiten über den überarbeiteten Standard IDW S 2, der vom Hauptfachausschuss des IDW  im Dezember 2019 billigend zur Kenntnis genommen wurde und sich zu den Anforderungen an Insolvenzpläne verhält. Anschließend geht der Vortrag auf relevante Bestandteile des Insolvenzplans nach IDW S 2, namentlich auf das Sanierungskonzept, die Insolvenzantragsgründe und die Quotenvergleichsrechnung mit Dual Track, ein. Es folgen Ausführungen zur Behandlung relevanter bilanzrechtlicher Sanierungsmaßnahmen nach IDW S 2, insbesondere Debt-Equity-Swap, Forderungserlass mit Besserungsabrede, Mängelgewährleistung und streitige Forderungen.

Abschließend wird auf die aktuelle Rechtsentwicklung durch das SanInsFoG mit einer Synopse von Restrukturierungsplan vs. Insolvenzplan und einem Exkurs zu den Bescheinigungen nach InsO und StaRUG nach dem SanInsFoG, eingegangen werden. 

Wir dürfen uns auf einen Vortrag freuen, der an Aktualität und Relevanz für die erwartete Sanierungswelle kaum zu überbieten ist und sicherlich wichtige Anregungen für die Praxis geben wird. Selbstverständlich wird auch wieder genügend Zeit für eine vertiefende und angeregte Diskussion bleiben. 

Eine Voranmeldung ist wegen des beschränkten Platzangebotes und der Verpflichtung zur Führung einer Teilnehmerliste samt Kontaktdaten für die Rückverfolgung zwingend erforderlich. Die Anmeldung wird ab dem 20. Oktober hier über unsere Website möglich sein. Weitere Hinweise zum Procedere finden Sie auf der Homepage und über unseren Newsletter. Eine kurzfristige Verlegung, insbesondere auch in ein Online-Format, oder eine Absage der Veranstaltung müssen wir uns abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie leider vorbehalten.

Gäste sind (im Rahmen der aufgrund der Pandemie beschränkten Kapazitäten) wie immer herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr 

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender