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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


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„Aktuelle Rechtsentwicklungen im Privatinsolvenzrecht (Verkürzung der Restschuldbefreiung u.a.)“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

nachdem wir alles so langsam lernen, uns mit den besonderen Gegebenheiten der aktuellen Zeit zu arrangieren, darf ich Sie zur nächsten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises einladen. Am

Dienstag, 01. Dezember 2020, 18:30 Uhr,

virtuell über GoToMeeting
(Hinweis hierzu weiter unten)

wird vortragen

Herr Professor Dr. Martin Ahrens,
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht, Georg-August-Universität Göttingen

zum Thema
„Aktuelle Rechtsentwicklungen im Privatinsolvenzrecht (Verkürzung der Restschuldbefreiung u.a.)“.

Herr Professor Dr. Martin Ahrens ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. Nach der Promotion in Hannover und der Habilitation in Tübingen hat der Referent u.a. eine Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln übernommen. Seit vielen Jahren lehrt er an der Universität Göttingen. Von 2018 – 2020 war er dort Dekan und 2019/20 Sprecher des Dekanekonzils. Er war vielfach als Gastprofessor in China und Ungarn tätig und ist u.a. Leiter der Deutschen Rechtsschule an der ELTE-Universität Budapest. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Insolvenzrechts, des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens einschließlich der Streitschlichtung sowie des Zwangsvollstreckungsrechts, der Prozessrechtsgeschichte und des Bürgerlichen Rechts. Seit Langem stellt das Privatinsolvenzrecht einen besonderen Forschungsschwerpunkt des Referenten dar. Er ist u.a. Autor des in 3. Auflage erschienenen Werks „Aktuelles Privatinsolvenzrecht“, Mitherausgeber mehrerer insolvenzrechtlicher Zeitschriften sowie eines insolvenzrechtlichen Kommentars und Bearbeiter zahlreicher Kommentierungen. Außerdem hat er als Sachverständiger an den Beratungen des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags mitgewirkt. 

Gegenstand des Vortrags ist die hochaktuelle Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens, die voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Gesetzgeber verabschiedet wird. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, dessen Entwicklungsgang ebenfalls dargestellt wird, erfolgt die erste Stufe der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie. Im Mittelpunkt der Gesetzgebung steht die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Rechtspolitisch umstritten ist vor allem, ob diese Halbierung der Verfahrensdauer für alle natürlichen Personen dauerhaft erfolgen soll. Eine solche einheitliche Reduzierung ist ganz überwiegend gefordert worden. Demgegenüber hat der Regierungsentwurf des Gesetzes eine Befristung des verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens für nicht unternehmerisch tätige Personen bis Mitte 2025 vorgesehen. In der Konsequenz käme es zu unterschiedlichen Verfahrensgestaltungen zwischen Unternehmern und wirtschaftlich nicht selbstständig tätigen Person. Weitere Themen des Vortrags betreffen die Überleitungsregeln, die vorgesehene Verschärfung des Versagungsrechts, die geplanten Neuerungen für Wiederholungsverfahren und die unionsrechtlich verlangte Aufhebung ausschließlich insolvenzbedingter Berufsverbote. 

Wir sind stolz und glücklich, dass wir einen der bundesweit renommiertesten Fachleute auf dem Gebiet der Privatinsolvenz gewinnen konnten. 


Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil.

Zugangscode: 855-788-725

Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.

(Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahlnummern möglich.)

Deutschland: +49 891 2140 2090

- Direktwahl: tel:+4989121402090,,763377901#

Sie kennen GoToMeeting noch nicht? Installieren Sie jetzt die App, damit Sie für Ihr erstes Meeting bereit sind: https://global.gotomeeting.com/install/763377901


Auch wenn wir pandemiebedingt leider auf ein Online-Format ausweichen müssen, darf ich Ihnen versprechen, dass uns die Neuerungen, die die Reform des Restschuldbefreiungsrechts mit sich bringt, in kompakter, gleichzeitig aber kurzweiliger und hochinformativer Form näher bringen kann. Freuen wir uns gemeinsam drauf!

Eine Voranmeldung ist erforderlich, sofern sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen (zu den bekannten Konditionen: Mitglied im Verein; Teilnahme an mindestens vier Veranstaltungen; selbständiges Ausfüllen des im Dezember zum Download bereitgehaltenen Formulars).

Die Anmeldung wird voraussichtlich ab dem 18. November hier über unsere Website möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr 

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender