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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zum Insolvenzrecht – mit  Schwerpunkt auf dem Insolvenzanfechtungsrecht“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur achten Vortragsveranstaltung des Jahres einladen. Wie bereits im September können wir auch dieses Mal wieder in Präsenz zusammenkommen, was uns sehr freut.

Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, 05. Oktober 2021, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr Richter am Bundesgerichtshof a.D. 
Professor Dr. Markus Gehrlein, 

zum Thema
„Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zum Insolvenzrecht – mit  Schwerpunkt auf dem Insolvenzanfechtungsrecht“.

Die Gastronomie „Alte Post“ (im Komplex der Residenz am Dom) öffnet nach der Vortragsveranstaltung exklusiv für uns. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Gelegenheit nutzen könnten, und mit uns in alter Vor-Corona-Tradition gemeinsam auf ein Kölsch und evtl. einen kleinen Happen zum zwanglosen Gespräch einkehren würden.

 

Herr Professor Dr. Markus Gehrlein war seit dem Jahr 2003 Richter am Bundesgerichtshof. Nach einer Tätigkeit am II. vornehmlich für Gesellschaftsrecht zuständigen Zivilsenat gehörte er seit dem Jahre 2007 dem IX. Zivilsenat an, dem insbesondere die Materien des Insolvenzrechts sowie der Anwalts- und Steuerberaterhaftung zugewiesen sind. Zum 31.12.2020 ist er in den Ruhestand versetzt worden. Herr Professor Dr. Gehrlein hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Freiburg und Köln studiert und an der Universität Saarbrücken promoviert. Im Jahre 2005 wurde er von der Universität Mannheim zum Honorarprofessor bestellt. Er ist Mitglied des Herausgeberbeirats der ZInsO und Mitherausgeber der NZI. Neben zahlreichen Aufsätzen hat er Bücher zur Arzthaftung, zur Anwaltshaftung, zum GmbH-Recht und zum Insolvenzrecht verfasst. Er ist Autor und Mitherausgeber von Kommentaren zur ZPO, zum GmbHG und zur InsO. Ferner ist er Mitautor des Bamberger/Roth, BGB, des Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, des MünchKomm-InsO und des Großkommentars zum AktG. Gemeinsam mit Reinhard Bork hat er ein Skriptum zum Insolvenzanfechtungsrecht verfasst. Regelmäßig hält Herr Professor Dr. Gehrlein Vorträge bei Tagungen zum Insolvenzrecht. Ferner ist er regelmäßig als Referent in Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arzthaftungs- und Anwaltshaftungsrecht tätig.

Der Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zum Insolvenzrecht. Einen Schwerpunkt bildet das Insolvenzanfechtungsrecht. In diesem Rahmen wird auch die neue Rechtsprechung zur Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Nachweis der subjektiven Merkmale im Einzelnen dargestellt. Schließlich wird auch neuere Rechtsprechung zum Eröffnungsverfahren behandelt. Dabei geht es etwa um die Frage, inwieweit eine Patronatserklärung die Überschuldung vermeidet. 

Wir freuen uns sehr, dass wir erneut einen absoluten Experten und glänzenden Referenten für einen Vortrag vor dem Arbeitskreis haben gewinnen können, der uns zweifelsfrei nicht nur auf den aktuellen Stand der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung bringt, sondern – von den Zwängen des aktiven Richterdaseins befreit – Allerdings sind einige coronabedingte Beschränkungen zwingend zu beachten. Das beschränkte Platzangebot und die Verpflichtung zur Führung einer Teilnehmerliste samt Kontaktdaten für die Rückverfolgung machen eine verbindliche Voranmeldung über unsere Website www.ak-inso-koeln.de erforderlich.

Für die Veranstaltung selbst gilt aufgrund der besonderen Örtlichkeit in einem Seniorenheim die 2-G-Regel (geimpft, genesen), des Weiteren die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in den Gängen und auf dem Weg von und zum festen Sitzplatz. Auf dem Platz selbst gilt keine Maskenpflicht. 

Ich bitte um Verständnis, dass wir aufgrund des hohen Schutzniveaus, dem wir in der Residenz am Dom verständlicherweise verpflichtet sind, ein negativer Test (3-G-Regel) oder das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) grundsätzlich nicht ausreichend sind. 

Ich darf Sie bitten, diese Regeln sehr genau einzuhalten, da unser Tagungsort im Gebäude eines Seniorenwohnheims hier besonders sensibel ist.

Schließlich darf ich Sie bitten, dass Sie sich aufgrund des reduzierten Platzangebotes nur dann anmelden, wenn Sie an der Veranstaltung auch teilnehmen können. Bei den vergangenen Veranstaltungen ist es leider zu häufig vorgekommen, dass angemeldete Teilnehmer nicht erschienen sind.

Seien Sie fair und blockieren Sie keine Plätze. 

Bei einer kurzfristigen Verhinderung darf ich Sie bitten, sich abzumelden, damit ggf. Nachrückern auf der Warteliste ein Platz zugeteilt werden kann. Leider hat das bei der vergangenen Veranstaltung nur teilweise funktioniert und wir konnten deshalb nicht allen Interessierten auf der Warteliste eine Teilnahme ermöglichen, obwohl Plätze unbesetzt geblieben sind.

Bitte erscheinen Sie zeitig vor Ort, da die Kontrolle der Impf- und Genesenenzertifikate sowie das Führen der Teilnehmerlisten einige Zeit in Anspruch nimmt und Gedränge im Eingangsbereich vermieden werden sollte. Der Zugang zum Raum wird wieder durch den Hintereingang (gegenüber des Eingangs zum Lindner-Hotel) erfolgen, der vordere Lobbybereich ist weiterhin für uns als Zugang gesperrt. 

Aufgrund der aktuellen und dynamischen Pandemiesituation müssen wir uns leider eine kurzfristige Verlegung der Örtlichkeit oder auch eine Durchführung im Online-Format vorbehalten.


Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender