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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Insolvenzstrafrecht – aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur ersten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises in Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 11. Januar 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, Saarbrücken,

zum Thema
„Insolvenzstrafrecht – aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung“.

 

Herr Oberstaatsanwalt Raimund Weyand war nach seinen juristischen Staatsexamina zunächst einige Jahre in der Finanzverwaltung des Saarlandes tätig, bevor er 1989 zur Staatsanwaltschaft Saarbrücken wechselte. Er ist dort seit 2001 Ständiger Vertreter des Behördenleiters. Herr Weyand beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Er ist Mitautor verschiedener insolvenz- und strafrechtlicher Fachbücher und Kommentare sowie Verfasser zahlreicher einschlägiger Fachbeiträge. Herr Weyand gehört seit ihrer Gründung im Jahre 1999 dem Herausgebergremium der „Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht“ (ZInsO) an und hat sich in der Vergangenheit im Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht zudem erfolgreich als Dozent betätigt, unter anderem an der Fachhochschule Trier/Birkenfeld und an der Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam.

Der Vortrag beleuchtet aktuelle Probleme aus dem Insolvenzstrafrecht und gibt darüber hinaus einen Überblick über aktuelle insolvenzrechtliche Rechtsprechung. Im ersten Teil seines Vortrags widmet Herr Weyand sich der Untreue (§ 266 StGB) als „Allzweckwaffe der Ermittlungsbehörden (?)“. Anhand einer Fallstudie „Der ungetreue Rechtsanwalt“ werden zunächst Grundbegriffe erläutert, bevor vertiefend auf Neues und Altes zum Untreuetatbestand eingegangen wird. 

Im zweiten Teil beschäftigt sich der Vortrag mit aktueller Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Insolvenz, konkret zum Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht, hier sowohl zum Verfahrensrecht als auch zum materiellen Strafrecht, darüber hinaus mit aktueller Rechtsprechung zum Zivilrecht sowie zum Verwaltungsrecht.

Ich freue mich sehr, dass wir das Jahr mit einem derart hochkarätigen Referenten beginnen können, der uns zweifelsfrei einen kurzweiligen und spannenden Abend bescheren wird. Auch wenn viele am liebsten einem weiten Bogen um das Strafrecht machen wollen, so gehört es doch untrennbar zum Insolvenzverfahren, was die Notwendigkeit mit sich bringt, auch hier immer auf den Laufenden zu sein. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion, bevor wir den Abend hoffentlich erneut zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung ist eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung zwingend erforderlich. Die Durchführung der Präsenzveranstaltung – für die die 2G-Regel (Zugangsregelung hier als PDF) - in der Alten Post 2G+ - gilt, steht natürlich unter dem Vorbehalt der Pandemiesituation. Unser Bestreben ist natürlich, eine Präsenzveranstaltung anzubieten; allerdings nur, wenn diese auch ohne Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden kann. Nötigenfalls müssen wir wieder auf das Online-Format ausweichen. Hiervon gehen wir nach den guten Erfahrungen im November und Dezember 2021 allerdings nicht aus.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein glückliches und gesundes Jahr 2022!


Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender