Mitgliederbereich

Vortrag 1.April 2009
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 1. April 2009, 18.30 Uhr
        
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. F. Christian Genzow, Köln

zum Thema

“Vertriebsverträge in der Insolvenz“


Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. F. Christian Genzow, Sozius der internationalen Kanzlei Graf von Westphalen mit Tätigkeitsschwerpunkt Handelsrecht, Vertriebsrecht, Europäisches und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht sowie kollektives Arbeitsrecht, bereit erklärt hat, zu einem Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren, das angesichts der Krise in der Automobilindustrie von hoher praktischer Relevanz ist. Der Referent ist Gründer der Europäischen Vertragshändleranwaltsvereinigung (Association of European Distribution Lawyers) und Professor an der Rheinischen Fachhochschule Köln für Handels- Vertriebs- und Kartellrecht. Professor Genzow ist Verfasser des Buches „Vertragshändlerrecht“ sowie Mitautor des Großkommentars zum HBG (Herausgeber Prof. Ernsthaler). Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu Fragen des Handels-, Vertriebs- und Kartellrechts.

Aufgrund umfangreicher Kasuistik wird das Vertriebsrecht zunehmend unübersichtlicher. Gerade im Vertriebsbereich – und insbesondere in der Automobilindustrie – wird sich die Zahl der Insolvenzen in diesem Jahr dramatisch erhöhen. Die Kenntnis der Grundregelung der (europäischen) Gruppenfreistellungsverordnung sowie der aktuellen Rechtsform gewinnt dabei hohe Bedeutung. Oder ist bekannt, dass keineswegs jede Insolvenz den Ausgleichanspruch eines Vertragshändlers ausschließt?
Gliederung des Vortrags:
I. Rechtsgrundlagen Vertriebsverträge
-    Vertikal-VO 2790/99
    Automobil-GVO 1400/02
II. Die Wirksamkeit von Vertriebsverträgen ist häufig zweifelhaft:
1. Die „Todsünden“ bei Vertriebsverträgen
-    Preisbindung der zweiten Hand
-    Behinderung im Querbezug/Querlieferung
-    Einschränkung aktiver/passiver Verkauf
2. AGB-rechtliche Unwirksamkeit von Klauseln in Vertriebshändlerverträgen: 57 von 79 Klauseln unwirksam.
III. Fallstricke bei der außerordentlichen Kündigung von Vertriebsverträgen
1. Die Voraussetzungen des § 314 BGB
2. Unzulässige außerordentliche Kündigungsklauseln
IV. Ansprüche bei Vertragsende
1. Grundlegende Problemstellung: Schuldhaftes Handeln des Vertragshändlers?
2. Ansprüche auf Rücknahme von Vertragsware
3. Neuere Rechtsprechung zum Ausgleichanspruch in der Insolvenz
4. Gewährleistungsansprüche nicht vergessen!
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender






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