Mitgliederbereich

Vortrag 13.Januar 2009
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 13. Januar 2009, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhard Dammann, Paris

zum Thema

„Französische insolvenzrechtliche Vorverfahren – ein Modell für Deutschland?“


Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhard Dammann, Partner der internationalen Sozietät Clifford Chance (Büro Paris), bereit erklärt hat, zu einem Thema zu referieren, dass angesichts einer von Experten prognostizierten erheblichen Zunahme von Unternehmensinsolvenzen in nächster Zeit erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Nach einem Studium der Rechtswissenschaft an der Paul Cezanne Universität Aix-Marseille und einer Promotion an der Universität München am Lehrstuhl von Prof. Dr. Sonnenberger hat sich der Referent im Insolvenzrecht spezialisiert mit besonderer Ausrichtung auf internationale Restrukturierungen, die Europäische Insolvenzverordnung und das neue französische Gesetz zur Treuhand („fiducie“). Im jüngsten Eurotunnel-Verfahren hat Dr. Dammann die vom Insolvenzgericht bestellten Gläubigervertreter („mandataires judiciaires“) beraten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist der Referent als Autor zahlreicher Publikationen hervorgetreten (u.a Französisches Handels- und Wirtschaftsrecht, 3. Aufl.). Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Schule der Politikwissenschaften Paris (Sciences Po) für das Recht der Kreditsicherheiten.

Wenn das Thema der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Insolvenzstandorts Deutschland erörtert wird, richten sich traditionell alle rechtsvergleichenden Blicke nach England. Das CVA (creditors’ voluntary arrangement) ist ein flexibles insolvenzrechtliches Vorverfahren, dass finanzielle Umschuldungen erleichtert. Kenner des englischen Rechts weisen ferner auf eine mögliche Kombination des englischen Regelinsolvenzverfahren administration mit dem sog. scheme of arrangement hin, das finanzielle Restrukturierungen erleichtern soll. In beiden Verfahrensarten besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Restrukturierung mit qualifizierter Mehrheit der Gläubiger der einzelnen Gläubigerklassen zu beschließen (Stimmenmehrheit der Mitglieder einer Gläubigerklasse und Dreiviertel-Summenmehrheit der Insolvenzforderungen). Um in den Genuss dieser Verfahren zu gelangen, haben die deutschen Schefenacker- und Deutsche Nickel-Konzerne die Sitze und somit auch die den Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen ihrer Muttergesellschaften von Deutschland nach England verlegt.
Ob der Modellcharakter des englischen Insolvenzrechts wirklich so groß ist wie allgemein angenommen wird, darf allerdings bezweifelt werden. Im Eurotunnelfall hat das neue präventive französische Insolvenzverfahren, die sog. procédure de sauvegarde) seine internationale Feuertaufe mit Erfolg bestanden. Nach englischem Recht wäre die finanzielle Umschulding gescheitert, da die einzelnen Gläubigerkassen nicht Dreiviertel-Mehrheit ihre Zustimmung gegeben hätten. Nach französischem Recht genügte eine Zweidrittel-Mehrheit beider Gläubigerausschüsse und der Hauptversammlung aller Inhaber von Schuldverschreibungen.
Noch erfolgreicher als die procédure de sauvegarde ist das Schlichtungsverfahren, conciliation. So werden 70% aller eröffneten Verfahren in Frankreich erfolgreich mit einer dauerhaften Sanierung des Schuldners abgeschlossen. Im Rahmen der Reformüberlegungen des deutschen Insolvenzrechts lohnt es sich also, einen Blick nach Frankreich zu tun.
Die Attraktivität der conciliation
Die Schlüssel des Erfolgs der procédure de sauvegarde
Nach Ansicht des Referenten ist Frankreich für die anrollende Insolvenzwelle gut gewappnet. Die kurz vor dem Abschluss stehenden Reformen erhöhen die Attraktivität der französischen Vorverfahren. Der deutsche Gesetzgeber hat sicherlich Interesse, die französischen Lösungsansätze genau zu analysieren und eventuell bei der Reform der InsO einfließen zu lassen. Frankreich und Deutschland könnten so eine Vorreiterstellung bei der Entwicklung kontinentaleuropäischer Mustervorverfahren einnehmen. In einem zweiten Schritt wäre über eine Reform der EuInsVO nachzudenken, um den Vorverfahren eine europaweite Ausstrahlung zu verschaffen. 
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Am Ende eines ereignisreichen Jahres darf ich allen Mitgliedern und Gästen des Arbeitskreises - auch im Namen des Vorstands - ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2009 wünschen. Bleiben Sie uns auch im neuen Jahr gewogen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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