Mitgliederbereich

Vortrag 2.November 2010
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,           
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 2. November 2010, 18:30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Dr. Thorsten Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam

zum Thema

„Aktuelle Rechtsprechung zur Verwaltervergütung“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Dr. Graeber, Richter am Amtsgerichts Potsdam, bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent ist langjähriger Insolvenzrichter am Amtsgericht in Potsdam, Lehrbeauftragter der Freien Universität Berlin, Vorstand des Berlin/Brandenburgischen Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V. und des Deutschen Privatinsolvenztags e.V., Mitautor im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Mitherausgeber der Zeitschrift InsbürO und dort insbesondere zusammen mit Rechtsanwältin Alexa Graeber Autor der Reihe Vergütungsrecht in der Insolvenzpraxis. Sein Buch Vergütung in Insolvenzverfahren von A – Z aus dem Jahr 2005 wird in der Praxis der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalter wegen der klaren Darstellungsweise geschätzt. Der Referent wird in seinem Vortrag die für die Praxis der Insolvenzverwalter und der Insolvenzgerichte bedeutsamen Entscheidungen und Entwicklungen der Jahre 2009 und 2010 kritisch behandeln und versuchen, die für die Praxis handhabbaren Umsetzungsmöglichkeiten darzustellen.
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des § 11 InsVV über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein besonderes Gewicht in diesem Vortrag haben. In ihrem Beitrag in der ZIP 2010. 1627 ff. hatten bereits Bork und Muthorst dieses Thema angeschnitten, welches aktuell Gegenstand einer Entscheidung des BGH ist. Ausgehend von den Thesen Borks/Muthorsts, die den § 11 InsVV für verfassungskonform halten, ist die (zurzeit noch zu erwartende) Entscheidung des BGH zu analysieren und in einer praxisgeeigneten Weise von den Insolvenzverwaltern als auch den Insolvenzgerichten umzusetzen.
Auch die Entscheidung des BGH zur sachlichen Zuständigkeit für eine Vergütungsfestsetzung bei Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens vom 3. Dezember 2009 (IX ZB 280/08, NZI 2010, 98 = ZInsO 2010, 107 = ZIP 2010, 89) wird hinterfragt und geprüft, welche Möglichkeiten einem vorläufigen Insolvenzverwalter verbleiben, um einen Verlust seines Vergütungsanspruch in einer solchen Situation zu verhindern.
Anhand weiterer Beispiele werden evtuelle Fehler der Praxis im Umgang mit der InsVV behandelt, die in einigen Fällen zu einer negativen Wahrnehmung der Verwalterschaft in der Öffentlichkeit geführt haben. Zu nennen sei hierbei nur das wiederholt vorgebrachte Argument einer Strafbarkeit evtl. überhöhter Vergütungsanträge, welchem der Referent vehement entgegentritt.
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender






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