Mitgliederbereich

Vortrag 4. Januar 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,           
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 4. Januar 2011, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Diplom-Rechtspfleger Carsten Schmidt, Justizministerium des Landes NRW, Düsseldorf

zum Thema

„Transparenz und Publizität in der Insolvenz - 
Vernetzung von Insolvenzinformationen auf EU-Ebene“

Wir freuen uns, dass sich Herr Diplom-Rechtspfleger Carsten Schmidt  bereit erklärt, zu einem interessanten Thema zu referieren. Soweit ersichtlich, ist die Thematik bislang noch nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Der Referent war von 1998 bis 2004 beim Amtsgericht Siegen erst im Bereich des Konkurs- und Vergleichsrechts sowie später dann im Bereich des Insolvenzrechts tätig. Von 1999 bis 2004 war er Mitglied der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Insolvenzrechts des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen. Seit 2004 ist Herr schmidt Mitarbeiter im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und unter anderem zuständig für die IT-Unterstützung der Insolvenzgerichte, den Auf- und Ausbau der Plattform für die Insolvenzbekanntmachungen im Internet sowie die Begleitung der Insolvenzgesetzgebungsverfahren. Ab dem Jahr 2007 ist der Referent Projektkoordinator der e-Justice Projekte der Justiz NRW und Mitglied der Expertengruppe zum Aufbau des Europäischen Justizportals, hierzu zählt insbesondere auch die Entwicklung einer EU-weiten Plattform für Insolvenzmitteilungen.

Die Finanzkrise hat deutlich aufgezeigt, wie wichtig Informationen und Transparenz für Bürger, Unternehmen und die Wirtschaft als Ganzes sind. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur finanziellen Sanierung kann die Verbesserung des Zugangs zu aktuellen und offiziellen Informationen über Insolvenzverfahren als Mittel zur Wiederherstellung des Vertrauens auf den Märkten in ganz Europa und darüber hinaus verstanden werden.

Insolvenzregister (Insolvenzbekanntmachungen) spielen diesbezüglich eine entscheidende Rolle. Darin werden Informationen über Unternehmen und Bürger eingetragen und gespeichert sowie der Öffentlichkeit  zugänglich gemacht. Die Mindeststandards für grenzüberschreitende Insolvenzen sind teilweise durch die europäischen Rechtsvorschriften geregelt. Dennoch werden Insolvenzregister in Europa auf nationaler oder sogar regionaler Ebene geführt: Es werden darin nur Informationen über die in dem betreffenden Gebiet ansässige Unternehmen und Bürger gespeichert und veröffentlicht.
Unternehmen jedoch werden verstärkt über die nationalen Grenzen hinweg tätig und nützen so die Chancen des Binnenmarktes. Konzerne aber auch natürliche Personen Bürger haben vielfache grenzüberschreitende Beziehungen. Vor diesem Hintergrund hat die EU Kommission auf Initiative einiger Mitgliedstaaten und des Rates der EU begonnen, die Insolvenzregister der Mitgliedstaaten zu vernetzen und über eine einheitliche Plattform der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Der Vortrag soll dazu dienen die Zuhörer über die bereits durchgeführten und geplanten Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene zu informieren.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluß an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender






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