Mitgliederbereich

Vortrag 1. Februar 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,           
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 1. Februar 2011, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Dr. Stephen Baister, Chief Bankruptcy Registrar of the High Court, Royal Courts of Justice, London und
Rechtsanwalt David Griffiths, of Counsel to Geldards LLP, Nottingham


zum Thema

„Insolvenztourismus in England - Chancen und Risiken für
Gläubiger und Schuldner“


Wir freuen uns außerordentlich, unseren Mitgliedern eine ganz besondere Veranstaltung anbieten zu können. Erstmals werden ein englischer Richter und ein englischer Rechtsanwalt in deutscher Sprache zu einem hochaktuellen Thema vortragen, das deutsche und englische Insolvenzrechtler gleichermaßen beschäftigt.
Dr. Stephen Baister ist seit 2004 Chief Bankruptcy Registrar of the High Court, Royal Courts of Justice in London. Darüber hinaus ist er Honorary member of the Insolvency Lawyers’ Association, Member oft he Bankruptcy & Companies Court Users’ Committee, former Member of the Insolvency Rules Committee, Member of the editorial board, Insolvency Law & Practice und Member of the advisory committee, Jordan’s Publishers. Dr. Baister ist darüber hinaus durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Unter anderem hat er in der Law Society Gazette, Insolvency Law & Practice, Insolvency Bulletin, New Law Journal, International Insolvency Review, Journal of Legal History publiziert.
Rechtsanwalt David Griffiths ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und qualifizierter Wirtschaftsmediator mit über 25 Jahren Erfahrung in der Streitbeilegung und bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Über 20 Jahre lang war er einer der Editoren des führenden Kommentars zum englischen Insolvenzrecht, der „Atkins Encyclopedia of Court Forms in Civil Proceedings“. In zahlreichen Fachzeitschriften veröffentliche er Beiträge zum Insolvenzrecht und ist oft gesehener Referent auf Fachtagungen und Seminaren zu diesem Thema. Er war Präsident der Industrie und Handelskammer Nottinghamshire.
Gegenstand der Referate ist das stetig wachsende Problem des Forum Shopping, bei dem zahlungsunfähige Schuldner nach England migrieren, um die Vorzüge der schuldnerfreundlicheren Vorschriften des Insolvency Act 1986 und der Insolvenzregeln 1986 für sich in Anspruch zu nehmen. Das Problem ist inzwischen so dringend geworden, dass die britische Wochenzeitung „The Observer“ (am 31. Januar 2010) behauptete: „London droht das Bordell für Insolvenztourismus zu werden.“

Rechtsanwalt Griffiths wird sich mit den Faktoren beschäftigen, die einem Schuldner das Forum Shopping erleichtern, und zwar:

  • das Europäische Grundrecht des freien Personenverkehrs
  • andersartiges Insolvenzrecht bei Privatinsolvenzen
  • die europäische Insolvenzverordnung („EUInsVO“)
  • die Möglichkeit der Verlagerung des COMIs (centre of main interest) eines Schuldners.

Dabei geht vor allem der Frage nach:
Was lockt Insolvenztouristen eigentlich nach England?

  • Erlangung der Restschuldbefreiung nach höchstens einem Jahr
  • Alle sind herzlich willkommen!!
  • Einfaches Verfahren


Chief Registrar Dr. Stephen Baister wird sich dem Thema „Insolvenztourismus und das englische Gericht“ zuwenden. Gegenstand seiner Ausführungen sind

1. das ‘Problem’ von Insolvenztouristen aus Deutschland

1.1     die Betreuung und Unterstützung von Insolvenztouristen, die nach England kommen, um für bankrott erklärt zu werden. - Der Fall Medicon Ltd.

1.2 Rechtsprechung:

  • Shierson v Vlieland-Boddy [2005] BPIR 1170 (Court of Appeal)
  • Official Receiver v Eichler [2007] BPIR 1636 (Mr Registrar Baister)
  • Official Receiver v Mitterfellner [2009] BPIR 1075 (Mr Registrar Baister)
  • Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG v Hagemeister [2010] BPIR 1093. (Mr Recorder Cadwallader)

Gerichtlicher Schutz und gerichtliche Maßnahmen gegen Missbrauch

- vor der Konkurseröffnung

  • besseres/weiteres Beweismaterial
  • Mitteilung an Gläubiger (?)


- nach der Konkurseröffnung

  • Anfechtung des Konkurseröffnungsbeschluss mit dem Ziel der Ungültigerklärung (annulment) s. 282(1)(a) Insolvency Act 1986
  • Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses (rescission) s. 375(1) Insolvency Act 1986   

Wir dürfen auf ein interessantes – gemeinsames - Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender






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