Mitgliederbereich

Vortrag 5. April 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 05. April 2011, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Wuppertal

zum Thema

„Unternehmergesellschaften in der Insolvenz“

Wir freuen uns, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner und Qualitätsmanagementbeauftragter der Rechtsanwaltssozietät RUNKEL SCHNEIDER WEBER. Dr. Schmidt wird vom Amtsgericht Wuppertal als Insolvenzverwalter bestellt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen über die Insolvenzverwaltung und -beratung hinaus in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Referent ist Autor verschiedener Handbuchbeiträge zum Thema Insolvenzrecht (Runkel, Anwaltshandbuch Insolvenzrecht, 2. Auflage, Köln 2008 sowie Buth/Hermanns, Restrukturierung Sanierung Insolvenz, 3. Auflage, München 2009) und publiziert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts, zuletzt beispielsweise zum „Debt Equity Swap als Sanierungsinstrument im Fokus des Gesetzgebers" (GWR 2010, Heft 23, S. 568 f.).

Gegenstand des Referats ist mit der “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ eine Gesellschaftsform, die keine neue Rechtsform darstellt, sondern eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Sie ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) mit Wirkung zum 01.11.2008 eingeführt worden.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfährt mit § 5a GmbHG eine eigenständige Sonderregelung im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), das – soweit eben § 5a GmbHG keine spezielle Regelungsanordnung trifft - anzuwenden ist. Diese Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) versteht sich als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Attraktivität der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (private company limited by shares) für deutsche Unternehmer und Existenzgründer.

Waren es nach – oder auch aus Anlass – der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eher die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die das Schrifttum und auch die Rechtspraxis beschäftigten, so sind es seit einigen Monaten auch die Insolvenzen, die zwar noch nicht zur Tagesordnung, sehr wohl aber zum Erscheinungsbild gehören.

Angefangen mit Gesellschaftern und Geschäftsführern der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) selbst über deren Berater, den sodann zuständigen Insolvenzrichter bis hin zu dem eingesetzten Gutachter bzw. (vorläufigen) Insolvenzverwalter stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der neuen Variante der GmbH. Sowohl die praxisorientierte als auch die gesetzessystematisch saubere Herangehensweise lautet stets: „Was ist anders als bei der klassischen GmbH?“
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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