Mitgliederbereich

Vortrag 5. September 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Montag, dem 5. September 2011, 18.30 Uhr


Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Ulrich Haas, Universität Zürich

zum Thema

„Gesellschaftsrechtliche Haftungsansprüche und Verfahrensrecht“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Professor Dr. Ulrich Haas, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilverfahrens- und Privatrecht an der Universität Zürich, bereit erklärt hat, zu einem auch für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Professor Haas hat 1996 an der Universität Regensburg habilitiert und ist – nach Stationen an der Martin Luther-Universität in Halle (1996-2001) und der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz (2001-2007) - seit 2008 Professor für Privatrecht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Zürich. Eines seiner Forschungsgebiete ist das deutsche und schweizerische Unternehmensinsolvenzrecht. Der Referent ist auf diesem Gebiet durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen ausgewiesen (Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch; Röhricht/von Westphalen HGB-Kommentar; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG-Kommentar; Berliner Kommentar zum Insolvenzrecht). Im Jahr 2006 erstellte er – im Vorfeld des MoMiG - das Hauptgutachten für den Deutschen Juristentag zur Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes in der GmbH.

Die gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüche spielen im Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz eine wichtige Rolle. Haftungsansprüche schützen nämlich zum einen die Gläubigerinteressen bereits präventiv, indem sie die Haftungsadressaten durch Androhung von Haftung davon abzuhalten, die Gesellschaft bzw. die Gläubigerinteressen zu schädigen. Wichtiger noch als diese Präventivfunktion der Haftungstatbestände ist aber deren Ausgleichsfunktion, wenn das pflichtwidrige Verhalten stattgefunden und die Gesellschafts- bzw. Gläubigerinteressen geschädigt wurden. Welchen Beitrag die Haftungstatbestände in Bezug auf die Präventions- als auch die Ausgleichsfunktion leisten können, hängt entscheidend von der Art und Weise ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. Je grösser hier die Hürden sind, desto geringer ist jedenfalls die von den Ansprüchen ausgehenden gläubigerschützende Wirkung. Welche Schwierigkeiten und Fragestellungen im Rahmen der prozessualen Durchsetzung dieser Ansprüche bestehen, ist Gegenstand des vorliegenden Vortrags. Untersucht wird dies sowohl für die Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer als auch gegen den Gesellschafter. Behandelt werden Probleme aus dem gesamten Spektrums des Zivilverfahrens, nämlich von der Zuständigkeit (internationale, Rechtsweg- und örtliche Zuständigkeit), über Fragen im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit, dem Streitgegenstand und der Rechtshängigkeit bis hin zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender




 

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