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Vortrag 5. März 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 5. März  2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg

zum Thema

„Der Diskussionsentwurf eines KonzerninsolvenzG - Hintergrund, Regelungsansatz und Kritik“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Prof. Dr. Hirte bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema vorzutragen. Der Referent ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht ausgewiesen. Gemeinsam mit Wilhelm Uhlenbruck und Heinz Vallender ist er Mitherausgeber des inzwischen in 13. Auflage erschienenen Uhlenbruck’schen Kommentars zur Insolvenzordnung. Zudem ist er Autor des gerade in 7. Auflage im RWS-Verlag erschienenen Titels Kapitalgesellschaftsrecht. Schließlich ist er Mitherausgeber des Großkommentars zum Aktiengesetz und der Kölner Kommentare zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und zum Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). In der Vergangenheit hat er sich wiederholt zu der Thematik „Konzerninsolvenzrecht“ mit grundlegenden Beiträgen geäußert.

Professor Hirte kandidiert als Direktkandidat der CDU für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis Köln II (Wahlkreis 094). Dieser umfasst die Stadtteile Altstadt-Süd, Neustadt-Süd sowie die Stadtbezirke Rodenkirchen und Lindenthal.

Anfang Januar 2013 hat die Bundesregierung mit der Vorlage des Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen die dritte Stufe ihres Reformprogramms betreten. Der Diskussionsentwurf verfolgt das Ziel einer angemessenen Bewältigung von Insolvenzen im Konzernkontext. Er erteilt einer Konsolidierung der einzelnen Haftungsmassen eine Absage und sieht Vorschriften für eine Harmonisierung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der einzelnen konzernangehörigen Gesellschaften vor.

Der Referent wird sich insbesondere mit der einheitlichen örtlichen Zuständigkeit (§§ 3a f. DiskE-InsO) und der Zusammenarbeit (§§ 269a ff. DiskE-InsO), der Bestellung eines  einheitlichen Verwalters (§ 56b DiskE-InsO) und der Möglichkeit freiwilliger Koordination durch Koordinationsverfahren (§§ 269d ff. DiskE-InsO) befassen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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