Mitgliederbereich

Vortrag 1. Oktober 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 1. Oktober 2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

Frau Professor Dr. jur. Dipl-Kfr. Ingrid Werdan, Kempten

zum Thema

„Insolvenzrecht - Handelsrecht - Steuerrecht und steuerliches Verfahrensrecht – Harmonie oder Dissonanz?“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Frau Professor Dr. Ingrid Werdan bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises vorzutragen. Die Referentin ist seit 1996 Professorin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (University of Applied Sciences) in Kempten. Dort lehrt sie an der betriebswirtschaftlichen Fakultät u.a. Wirtschaftsprivatrecht, Unternehmenssteuern sowie Grundlagen des Rechnungswesens. Darüber hinaus ist sie seit vielen Jahren als Sachverständige für Insolvenzgerichte tätig. Von den zahlreichen Veröffentlichungen der Referentin seien besonders das mit Wolfgang Ott und Klaus Rausch gemeinsam verfasste Werk „Das Steuerberatungsmandat in der Krise, Sanierung und Insolvenz“ sowie das Buch „Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen“ erwähnt. Vor ihrer Zeit als Hochschullehrerin war Frau Professor Werdan als Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht (insb. Gesellschaftsrecht, Sanierungsberatung, Steuerrecht) tätig.
Die „beklagte Dissonanz“:
Insolvenzrecht, Handelsrecht und Steuerrecht sind nicht aufeinander abgestimmt. Dennoch ist der Insolvenzverwalter gem. § 155 InsO verpflichtet, sowohl die handels- als auch die steuerrechtlichen Buchführungs- und sonstigen Rechnungslegungspflichten des Schuldners neben seiner insolvenzrechtlichen Rechnungslegungspflicht gem. § 66 InsO zu erfüllen. Dies führt zu nur schwer nachvollziehbarem Doppelaufwand und häufig auch zu vermeidbaren Kostenbelastungen für die Masse: Insbesondere in der Liquidationsphase erscheint es wenig sinnvoll, zum einen eine insolvenz-rechtliche Buchführung und zum anderen eine handelsrechtliche Buchführung – parallel dazu – anzufertigen; von der „steuerlichen Rechnungslegung“  und Konstruktionen wie der „Nullbilanz“ ganz zu schweigen.
Um Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können, wird die Referentin zum einen die Zusammenhänge zwischen handelsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Rechnungslegungspflichten, zum anderen auch das Zusammenwirken mit steuerlichen Pflichten erläutern. Das steuerliche Verfahrensrecht – die Abgabenordnung (AO) – bietet eine Reihe von Möglichkeiten, die unterschiedlichen Anforderungen an die Rechnungslegungs- und sonstigen steuerlichen Pflichten zu ‚harmonisieren‘. Diese sollen anhand der Vorschriften zum Besteuerungsverfahren aufgezeigt werden. Hinzu kommt:
In 2013 hat der Gesetzgeber die Anwendungsvorschriften zur AO (AEAO) ausführlich geändert und ergänzt. Vorrangiges Ziel hierbei war die Abstimmung des steuerlichen Verfahrensrechts auf insolvenzrechtliche Sachverhalte. Die wesentlichen Neuerungen sollen erläutert werden mit dem Ziel, zum einen verfahrensrechtliche „Fallstricke“ (wie z.B. Haftungsrisiken) zu vermeiden und zum anderen Arbeitserleichterungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten zu erreichen.

Inhalt – Kurzübersicht

A § 155 InsO: Notwendigkeit der Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Pflichten durch den Insolvenzverwalter

B InsO – HGB – Steuerrecht und AO: Der Turmbau zu Babel?
I. Ausgangspunkt: § 155 InsO
1. Insolvenzrecht - § 66 InsO
2. Handelsrecht
3. Steuerrecht
4. Begrifflichkeiten in der Rechnungslegung
5. Stilblüten der Dissonanz – Praxisbeispiele
II. Besteuerungsverfahren
1. Abhängigkeit von der Steuerart und Rechtsform
2. Ablauf eines Besteuerungsverfahrens
3. AO
4. wesentliche verfahrensrechtliche Grundsätze des Besteuerungsverfahrens

C Chancen für (etwas) mehr Harmonie!

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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