Mitgliederbereich

Vortrag 2. September 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 2. September 2014, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dr. Frank Kebekus, Düsseldorf

zum Thema

„Suhrkamp – ein Werkstattbericht“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich der Generalbevollmächtigte des Suhrkamp-Verlags, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, bereit erklärt, zu einem hochaktuellen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent ist seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter bundesweit tätig. Unter anderem hat er die Verfahren Honsel AG, TDM Friction Group, Callahan/Ish und Manroland begleitet. Er ist Sprecher des Gravenbrucher Kreises, eines Zusammenschlusses der 29 größten überregional tätigen Insolvenzkanzleien Deutschlands. Darüber hinaus ist er Mitbegründer des Instituts für Interdisziplinäre Restrukturierung iir e.V. in Kooperation mit der Humboldt Universität zu Berlin. Dr. Kebekus ist ferner als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht in Erscheinung. Hierzu zählen die Kommentierung der §§ 217 ff. (Insolvenzplanverfahren) im Graf-Schlicker, 4. Aufl. sowie „Grenzüberschreitende Insolvenzen  - neue Herausforderungen an die Insolvenzpraxis, Insolvenzforum 2004“.


Das Suhrkamp-Verfahren findet nicht nur in den Feuilleton-Teilen überregionaler Zeitungen Beachtung, sondern auch unter Insolvenz- und Gesellschaftsrechtlern. Der Referent hat das Verfahren seit seiner Einleitung als Generalbevollmächtigter der Suhrkamp KG begleitet. Nachdem die JUVE im Dezember 2013 bereits titelte „Suhrkampf – Insolvenzrecht schlägt Gesellschaftsrecht“ hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 17.07.2014 auf Antrag des Minderheitsgesellschafters des Verlages die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss des Insolvenzplanes zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Der Referent wird eine Chronologie des Verfahrens darstellen und die wesentlichen insolvenzrechtlichen Themenkomplexe behandeln. Im Vordergrund wird hierbei die Frage der Möglichkeit des Eingriffs in Gesellschafterrechte durch Insolvenzplanregelungen stehen. Aber auch über die Bewertung von Insolvenzantragspflichten und die weiterhin gegebene Missbrauchsmöglichkeit von Rechtsmitteln werden behandelt.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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