Mitgliederbereich

Vortrag 3. November 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unseres Arbeitskreises am

Montag, dem 3. November 2014, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Einziger Tagesordnungspunkt  ist  die

Wahl eines Abschlussprüfers.

Da Herr Prof. Dr. Ralf Sinz sein Amt als Kassenprüfer niedergelegt hat, bedarf es vor unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 im Dezember der Wahl eines Kassenprüfers.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Pape, Karlsruhe

zum Thema

„Gesellschafterdarlehen und Gesellschaftersicherheiten in der Insolvenz

Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Pape bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vorzutragen.

Der Referent ist seit April 2008 Richter am Bundesgerichtshof und gehört dort dem unter anderem für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat an. Vor seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof war er etwa zehn Jahre Richter am Oberlandesgericht Celle in verschiedenen Zivilsenaten und davor seit 1987 Richter am Landgericht Göttingen. Der Referent hat bei Prof. Dr. W. Henckel in Göttingen zum Thema „Zu Systematik des § 60 KO“ promoviert. Er ist unter anderem Mitherausgeber und Mitautor des 2013 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhlenbruck zur Insolvenzordnung und hat in dem im RWS-Verlag erschienenen Kommentar von Kübler/Prütting/Bork zahlreiche Vorschriften der Insolvenzordnung – unter anderem auch die durch das ESUG reformierten Regelungen über die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren - kommentiert. Darüber hinaus ist er Herausgeber und Mitautor mehrerer Handbücher, Lehrbücher und Monografien zum Insolvenzrecht, von denen hier nur das im Beck-Verlag erschienene Werk von Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., und das Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung (Hrsg. Pape/Graeber) erwähnt werden soll. Ferner hat der Referent, der Mitherausgeber der ZInsO ist, eine Vielzahl von Beiträgen, Urteilsbesprechungen und Anmerkungen zum Insolvenz-, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrecht verfasst. Vorträge und Seminare zu insolvenzrechtlichen Themen hält der Referent seit 1990. Er war in den neunziger Jahren Lehrbeauftragter der Universität Hannover und ist seit dem Sommersemester 2012 Lehrbeauftragter der Universität Göttingen.    

Gegenstand des Vortrags ist die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Gesellschaftersicherheiten in der Insolvenz. Dargestellt wird die Rechtsentwicklung nach Inkrafttreten des MoMiG anhand der Rechtsprechung insbesondere des BGH zur Anwendung des § 135 InsO. Verdeutlicht werden die Unterschiede zwischen dem früheren Recht der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und der jetzigen Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen nach § 135 InsO. Behandelt werden sollen die Voraussetzungen für die Annahme von Gesellschafterdarlehn sowie die Voraussetzungen, unter denen Rechtshandlungen anfechtbar sind, die einem Gesellschafter im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach eine Befriedigung für ein Darlehn oder eine gleichgestellte Forderung gewährt haben, das unter § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO fällt (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), oder die ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag oder danach eine Sicherheit für ein von ihm gestelltes Darlehn oder eine gleichgestellte Forderung verschafft haben (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Weiterhin geht es um die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen, mit denen die Gesellschaft innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO einem Dritten ein Darlehn zurückgezahlt hat, für welches ein Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hatte oder als Bürge haftete (§ 135 Abs. 2 InsO). Erörtert werden die Rechtsfolgen, die sich für den Gesellschafter aus der Rückführung des durch ihn gesicherten Darlehns ergeben. In diesem Zusammenhang wird auch das Vorgehen bei einer Doppelsicherung einer Forderung durch Gesellschafter und Gesellschaft erörtert, wenn der gesicherte Gläubiger im Insolvenzfall die Sicherheit der Gesellschaft anstatt der Gesellschaftersicherheit in Anspruch nimmt. Schließlich befasst sich der Vortrag mit dem zeitlich limitierten Ausschluss der Geltendmachung eines Aussonderungsrechts im Fall der Überlassung des Gebrauchs oder der Ausübung eines Gegenstands durch den Gesellschafter nach § 135 Abs. 3 InsO und die damit verbundenen Rechtsfolgen.        
 
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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