Mitgliederbereich

Vortrag 4. November 2015

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Mittwoch, dem 4. November 2015, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Moll, LL.M. (Berkeley), Köln

zum Thema

„Aktuelle Fragen des Betriebsübergangs“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Moll, Partner der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor dem Arbeitskreis zu referieren. Der Referent  ist Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht und u.a. Herausgeber  des „Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht“, 3. Aufl., 2012, Mitherausgeber der Werke „Der Tarifvertrag“, Henssler/Moll/Bepler (HRsg.), 2013, „Kündigung und Kündigungsschutz im Betrieb“, Henssler/Moll (Hrsg.), 2000, sowie Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht.

Die Bestimmungen zum Betriebsübergang sind sowohl in der Insolvenz als auch in der Krise und im Vorfeld von erheblicher Bedeutung: Je nach Interessenlage kann es darum gehen, den Vorgang so zu gestalten, dass ein Betriebsübergang vermieden wird, aber auch darum, die Möglichkeiten und Rechtsfolgen richtig einzuschätzen, die sich aus einem Betriebsübergang ergeben.

Das Referat stellt aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzung des Betriebsübergangs gegenüber Betriebsstilllegung und Funktionsnachfolge vor und wertet die Rechtsprechung zu den einen Betrieb konstituierenden und die Betriebstätigkeit prägenden Gesichtspunkten aus, auf deren Fortführung oder Nichtfortführung es für den Betriebsübergang ankommt (BAG 19.03.2015 - 8 AZR 150/14 [Klarstellung der Betriebsübergangskriterien bei Dienstleistungsunternehmen]).

Das Referat setzt sich darüber hinaus mit den Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsfolgen im Falle eines Betriebsübergangs auseinander. Die Rechtsprechung beschäftigt sich in diesem Zusammenhang nach wie vor mit dem Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer, mit Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsansprüchen, mit Aufhebungsverträgen und mit der Fortgeltung von arbeitsvertraglichen und kollektivvertraglichen Regelungen.

So kommen u.a. der Vorlagebeschluss des BAG zur Anwendung und Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln (BAG 17.06.2015 - 8 AZR 61/14 [A]), die Rechtsprechung zu den Entgeltansprüchen von dem Arbeitsverhältnisübergang widersprechenden Arbeitnehmern (BAG 19.09.2015 - 5 AZR 975/13) und die Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen (BAG 19.03.2015 - 8 AZR 119/14) zur Sprache.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.



Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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