Dienstag, 01. September, 18:30 Uhr
«Der IdW S 16 als „Betriebsanleitung“ für § 1 StaRUG – Inhalt, Anspruch, Realität»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur siebten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2026 einladen, und zwar am
Dienstag, 01. September, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Thomas Kaiser, KAISER & SOZIEN Partnerschaft mbB
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Freiburg,
zum Thema
„Der IdW S 16 als „Betriebsanleitung“ für § 1 StaRUG – Inhalt, Anspruch, Realität”
Herr Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Diplom-Volkswirt sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg war er nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen zunächst bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München tätig. Im Jahr 1992 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Es folgten Stationen bei Rechtsanwaltskanzleien in Freiburg und March. 1996 machte er sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig; 1998 gründete er die Kanzlei KAISER & SOZIEN Partnerschaft mbB mit Standorten in Freiburg, Baden-Baden und Stuttgart. Seit 1999 ist er zudem als Wirtschaftsprüfer bestellt.
Von 2006 bis 2015 war er Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg. Seit 2016 ist er an der dortigen Juristischen Fakultät Honorarprofessor für Zivilprozess- und Insolvenzrecht. Seit 2001 ist er Mitglied des Fachausschusses „Sanierung und Insolvenz (FAS)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V.
§ 1 StaRUG verpflichtet haftungsbeschränkte Unternehmen, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement einzuführen. Der neue IDW S 16 verfolgt das Ziel, diese Regelung mit Leben zu füllen, indem er Standards für die Ausgestaltung einer angemessenen Krisenfrüherkennung und eines wirksamen Krisenmanagements – auch im Mittelstand – festlegt.
Mit seinem Vortrag möchte Herr Prof. Dr. Kaiser uns die Inhalte und die vorgeschlagenen Standards des IDW S 16 näherbringen. Einleitend wird der Referent zunächst allgemein darlegen, was ein IDW-Standard ist – und was nicht –, wie er entsteht und welche Reichweite er hat. Hierdurch soll das grundlegende Verständnis für die Art und Weise der vom IDW verfassten Standards geschärft werden.
Im Anschluss wird er konkret auf den Inhalt des neuen IDW S 16 eingehen, dessen Rezeption am Markt erörtern und sich mit etwaiger Kritik auseinandersetzen.
Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Kaiser erneut ein prominentes Mitglied des Fachausschusses „Sanierung und Insolvenz (FAS)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. als Referenten gewinnen konnten.
Die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ist bekanntlich nicht auf den Anwendungsbereich des Restrukturierungsverfahrens beschränkt, sondern gilt ganz allgemein und soll das Handeln von Geschäftsleitern mitprägen. Dennoch hat sie in der breiten Öffentlichkeit bisher noch nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die diese Vorschrift verdient. Umso bedeutsamer ist es, dass Herr Prof. Dr. Kaiser die Gedanken des IDW, wie sie in dem neuen Standard zum Ausdruck kommen, mit uns teilt und diskutiert.
Im Anschluss an die Veranstaltung wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen ausklingen lassen. Die Kosten hierfür sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.
Für die Präsenzveranstaltung wird um Anmeldung gebeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie – unter den weiteren Voraussetzungen der Mitgliedschaft im Verein und des Besuchs von mindestens vier Veranstaltungen – eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender