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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


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«Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und seine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur achten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am


Dienstag, 01. Oktober, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Zu einer Podiumsdiskussion versammeln sich
Dr. Markus Buschbaum, LL.M. (Köln/Paris), 
Notar in Köln,

Professor Dr. iur. Jens M. Schmittmann, Rechtsanwalt, Steuerberater, Essen,

Dr. Peter Laroche, Richter am Amtsgericht, 
Köln



zum Thema
„Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und seine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren“. 



Herr Dr. Markus Buschbaum, LL.M. (Köln/Paris), Maître en droit ist Notar in Köln und veröffentlicht vornehmlich auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kollisionsrechts.

Herr Professor Dr. iur. Jens M. Schmittmann lehrt an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Essen, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht, und ist Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs sowie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerberater in Essen. Er ist Gründungspartner der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei PRO REO Law, Essen/München.

Herr Dr. Peter Laroche ist Richter am Amtsgericht Köln und Leiter der dortigen Insolvenz- und Sanierungsabteilung. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e.V.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber infolge der seit 2001 höchstrichterlich anerkannten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die §§ 705 ff. BGB grundlegend neugestaltet. Zugleich wurde ein mit Publizitätswirkung ausgestattetes Gesellschaftsregister eingeführt, welches Folgewirkungen auch für das Grundbuch und sonstige Register hat. Für den Wechsel in andere Rechtsformen und damit in andere Register (Handelsregister, Partnerschaftsregister) sieht § 707c BGB nunmehr ein sog. Statuswechselverfahren vor.

Die gesetzliche Neuregelung hat ausdrücklich auch insolvenzrechtliche Folgefragen des Gesellschaftsrechts in den Blick genommen, namentlich mit dem neuen § 179 HGB die Simultaninsolvenz bei der GmbH & Co. KG. Das MoPeG hat aber nicht nur gesellschafts- und insolvenzrechtliche Auswirkungen, sondern auch steuerverfahrensrechtliche Folgen. Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl I 2023, Nr. 411 ff.) erfolgten umfangreiche Anpassungen der Abgabenordnung aufgrund der mit dem MoPeG eintretenden Rechtsänderungen. Es wurde insbesondere die Bestimmung des § 14a AO eingeführt, die eine Legaldefinition des in der Abgabenordnung und den Steuergesetzen vielfach verwendeten Begriffs „Personenvereinigung“ enthält.  Weitere Änderungen betreffen die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Beides betrifft den Insolvenzverwalter, auf den zusätzliche Aufgaben und rechtliche Risiken bis hin zur Steuerhinterziehung zukommen.

Nach einer kurzen Einführung in das Thema durch die drei Diskutanten wollen wir uns gemeinsam dem neuen Personengesellschaftsrecht aus Sicht des Insolvenzpraktikers nähern und besonders relevante Themen nicht nur identifizieren, sondern idealerweise auch praxisnahe Lösungsansätze entwickeln.

Das Publikum ist bei diesem etwas anderen Format ausdrücklich zur aktiven Beteiligung an der Diskussion, gerne auch mit Fragestellungen oder Fallbeispielen aus der eigenen Praxis, aufgerufen. Im Anschluss an die Veranstaltung wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 23.09. bis zum 30.09. ist die Anmeldung freigeschaltet. 

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender