Dienstag, 02. September, 18:30 Uhr
«Die Bauinsolvenz - aktuelle Entwicklungen
unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH,
Urt. v. 17.07.2025 – IX ZR 70/24»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur siebten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am
Dienstag, 02. September, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick,
Heidland Werres Diederichs PartGmbB, Köln,
zum Thema
„Die Bauinsolvenz - aktuelle Entwicklungen unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH, Urt. v. 17.07.2025 – IX ZR 70/24“.
Herr Dr. Jörg Gollnick hat sein erstes Staatsexamen 1990 in Köln, sein zweites Staatsexamen 1993 in Hannover abgelegt. Promoviert wurde er zum Thema „Die Beurteilung der Vorstandsleistung durch den Aufsichtsrat: eine vergleichende Untersuchung zum deutschen und US-amerikanischen Recht“.
Er ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 2002 ist er Partner der Kanzlei Heidland Werres Diederichs PartGmbB. Die Kanzlei ist seit mehr als 40 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und dem Gebiet des privaten Baurechts tätig. Zwei der Sozien sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Dadurch ist es der Kanzlei möglich, auch bei größeren Bauvorhaben das komplette öffentliche und private Baurecht abzubilden. Aufgrund dieser Kompetenz hat Herr Dr. Gollnick seit 20 Jahren eine erhebliche Anzahl von Bauinsolvenzen bearbeitet.
Seit 2008 wird er regelmäßig als Sachverständiger und Insolvenzverwalter bestellt, insbesondere auch in Insolvenzverfahren aus dem Bauhaupt- und nebengewerbe und Bauträgerverfahren. Darüber hinaus ist er Mitautor des Kommentars Glöckner/von Berg (Hrsg.), Kommentar zum Bau- und Architektenrecht.
In der Bauinsolvenz stellen sich den Beteiligten ganz besondere Herausforderungen. Nicht selten droht der Stillstand von Baustellen und damit die Gefahr ganz erheblicher Folgeschäden nicht nur für die Insolvenzmasse, sondern insbesondere auch für die betroffenen Bauherren. Gleichzeitig ist eine Fortführung nicht nur wegen der vielfach knappen Liquidität besonders herausfordernd. Hier die Interessen der unterschiedlichen Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, bemüht sich die Rechtsprechung schon seit langem. Es sei an dieser Stelle an das Urteil des Bausachen zuständigen VII. Zivilsenates des BGH vom 07.04.2016 – VII ZR 56/15 erinnert, der der Regelung des § 8 Abs.2 VOB/B entgegen § 119 InsO als insolvenzfest angesehen und das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO im Bauvertrag nach VOB/B ein Stück weit entwertet hat. Nunmehr hat der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat des BGH mit seinem Urteil vom 17.07.2025 – IX ZR 70/24 die Rechte des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO im Bauvertrag weiter ausgeschärft und gestärkt. In seinem Vortrag wird Herr Dr. Gollnick sowohl auf grundsätzliche Fragen der Bauinsolvenz eingehen, als auch aktuelle Entwicklungen und Trends aufzeigen.
Wie Sie möglicherweise wissen, hatten wir für die Veranstaltung ursprünglich einen Vortrag zum Insolvenzarbeitsrecht geplant. Dieser muss leider aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Umso mehr freut es uns, dass Herr Dr. Gollnick sich dankenswerterweise nicht nur sehr kurzfristig bereit erklärt hat, die entstandene Lücke zu schließen, sondern wir auch einen äußerst praxisrelevanten und in höchstem Maße aktuellen Vortrag und eine zweifelsfrei lebhafte Diskussion erwarten dürfen, bevor wir traditionell den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender