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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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«Reform des Privatinsolvenzrechts 2026: Was ist notwendig, möglich, entbehrlich»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur zehnten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am

Dienstag, 02. Dezember, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Professor Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens,
Georg-August-Universität Göttingen.

zum Thema
„Reform des Privatinsolvenzrechts 2026: Was ist notwendig, möglich, entbehrlich“.

Herr Professor Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens ist Professor an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Honorarprofessor an der ELTE-Universität Budapest. Nach der Promotion in Hannover und der Habilitation in Tübingen hat der Referent u.a. eine Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln übernommen. Seit vielen Jahren lehrt er an der Universität Göttingen. Von 2018 – 2020 war er dort Dekan und 2019/20 Sprecher des Dekanekonzils. Er war vielfach als Gastprofessor in China tätig und ist u.a. Leiter der Deutschen Rechtsschule an der ELTE-Universität Budapest. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Insolvenzrechts, des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens einschließlich der Streitschlichtung sowie des Zwangsvollstreckungsrechts, der Prozessrechtsgeschichte und des Bürgerlichen Rechts. Seit Langem stellt das Privatinsolvenzrecht einen besonderen Forschungsschwerpunkt des Referenten dar. Er ist u.a. Autor des in 3. Auflage erschienenen Werks „Aktuelles Privatinsolvenzrecht“, Mitherausgeber mehrerer insolvenzrechtlicher Zeitschriften sowie eines insolvenzrechtlichen Kommentars und Bearbeiter zahlreicher Kommentierungen. Weiter ist er stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Privatinsolvenztags e.V. Außerdem hat er als Sachverständiger an verschiedenen insolvenzrechtlichen Gesetzgebungsverfahren im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie bei der Anhörung über das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags mitgewirkt.

Insolvenzrechtlich standen die vergangenen Jahre ganz im Zeichen von Gesetzgebungen und Vorhaben zum Unternehmensinsolvenzrecht. Zu denken ist etwa an die Covid-Folgen-Gesetzgebungen, das StaRUG, die Planungen zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter und den Vorschlag einer Harmonisierungsrichtlinie. So blieb dann wenig Zeit, sich mit anstehenden Fragen zum Privatinsolvenzrecht zu beschäftigen. Langsam ändert sich diese Situation. In der Literatur werden zwischenzeitlich manche reformbedürftige Regelungsbereiche im Insolvenzrecht natürlicher Personen behandelt. Diese Diskussion hat zwischenzeitlich auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erreicht. In dem Vortrag sollen die verschiedenen Themenkomplexe analysiert und gewichtet sowie eigene Vorschläge vorgestellt werden.

Über die Reformbedürftigkeit des Privatinsolvenzrechts sind sich nahezu alle Beteiligten einig. Verschiedene teils konträre Reformvorschläge liegen vor, was sicherlich auch den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Beteiligten (Schuldner, Schuldnerberatungsstellen, Gläubiger, Verwalterschaft, Gerichte) geschuldet ist. Umso wichtiger ist es, die Vorschläge einmal mit dem unverstellten und neutralen Blick des Wissenschaftlers zu betrachten. Ich freue mich deshalb sehr, dass Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Ahrens, zweifelsfrei einer der renommiertesten Wissenschaftler auf dem Gebiet des Privatinsolvenzrechts, erneut zu uns nach Köln kommt, nachdem er seinen letzten Vortrag vor dem Arbeitskreis im Dezember 2020 pandemiebedingt nur online halten konnte.

Im Anschluss an Vortrag und Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 24.11. bis 01.12. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender