Dienstag, 03. März, 18:30 Uhr
«Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur dritten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2026 einladen, und zwar am
Dienstag, 03. März, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr RBGH Dr. Volker Schultz,
Karlsruhe,
zum Thema
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten.
Herr Dr. Schultz ist 1972 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2005 in den Justizdienst des Saarlandes eintrat. Zunächst dem Landgericht Saarbrücken zugewiesen, war er von 2007 bis 2008 an das Justizministerium des Saarlandes abgeordnet. 2008 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. Es folgte von 2008 bis 2011 eine Abordnung an das Landgericht Lübeck, 2011 die Versetzung an das Amtsgericht Eutin. Er wurde sodann bis 2012 an das Landgericht Lübeck und anschließend bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2015 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und war bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig tätig. Seit 2020 ist er Richter am Bundesgerichtshof und dem dortigen IX. Zivilsenat zugewiesen, seit Februar 2023 als stellvertretender Vorsitzender.
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher nur punktuell beschäftigt - insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie der gemeinsame Vertreter seinen Vergütungsanspruch geltend machen kann (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - IX ZR 266/20). In drei Entscheidungen vom 16. Oktober 2025 (IX ZB 10, 11 und 14/24) hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Beschluss der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über dessen Vergütung und (beschränkte) Haftung der Aufhebung unterliegt. Die Entscheidungen vom 16. Oktober 2025 befassen sich mit grundsätzlichen Problemen der Anfechtung von im Insolvenzverfahren getroffenen Beschlüssen, mit den Anforderungen an die Person des gemeinsamen Vertreters sowie mit Fragen seiner Vergütung und Haftung. Die Entscheidungen sollen anlässlich des Vortrags näher beleuchtet werden.
Wir dürfen uns auf einen äußerst spannenden Vortrag zu einem nicht ganz einfachen und nicht für jede und jeden sofort eingängigen, in Krise und Insolvenz jedoch umso bedeutenderen Thema freuen. Ich bin mir aber sicher, dass Herr Dr. Schultz mit seiner kurzweiligen Art uns allen einen gewinnbringenden Abend bereiten wird. Im Anschluss an Vortrag und Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Voraussichtlich vom 23.02.2026 bis 02.03.2026 ist die Anmeldung freigeschaltet.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender