«Aktuelle Entwicklungen des Gesellschafterdarlehensrechts»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur sechsten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am
Dienstag, 03. Juni, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr VRBGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer,
Karlsruhe,
zum Thema
„Aktuelle Entwicklungen des Gesellschafterdarlehensrechts“.
Heinrich Schoppmeyer ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg und seit 2014 Richter am BGH. Er gehört seit 2015 dem u.a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des BGH an und ist seit 2023 dessen Vorsitzender. Er war zuvor an verschiedenen baden-württembergischen Gerichten tätig und zuletzt seit 2012 Vizepräsident des LG Offenburg. Er ist Mitherausgeber des MünchKomm-InsO und der NZI sowie Mitautor im Handbuch „Das Recht der Kreditsicherung“ (10. Aufl.), im InsO-Kommentar von Kübler/Prütting/Bork und im MünchKomm-InsO.
Das Recht der Gesellschafterdarlehen wirft zahlreiche Fragen auf. Dies gilt vor allem für den Anwendungsbereich: Wer steht einem Gesellschafter gleich? Welche Rechtshandlungen entsprechen wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen? Zu besonderen Problemen führen Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitenden Insolvenzen. Der Vortrag geht diesen Fragen auf der Grundlage der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung nach.“
Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Schoppmeyer erneut für einen spannenden und in äußerstem Maße praxisrelevaten Vortrag vor dem Arbeitskreis gewinnen konnten. Die richtige Behandlung und Einordnung von Gesellschafterdarlehn ist nicht nur hochkomplex, sondern birgt auch erhebliches Konfliktpotential im Insolvenzverfahren, beispielsweise im Rahmen der Anfechtung oder der Gruppenbildung im Insolvenzplanverfahren. In bin mir deshalb sicher, dass uns ein spannender Vortrag und eine lebhafte Diskussion erwarten, bevor wir traditionell den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Voraussichtlich vom 26.05. bis 02.06. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender