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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Durchsetzung von Masse- und Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren / Grundlagen des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur zweiten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am

Dienstag, 04. Februar, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof a.D.,

zum Thema
„Durchsetzung von Masse- und Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren / Grundlagen des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens“.

Herr RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape war von April 2008 bis zum Jahresende 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Er war Mitglied des IX. Zivilsenats, der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständig ist. Der Referent ist Mitherausgeber der ZInsO und Verfasser zahlreicher Beiträge zu Fragen des Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahrens in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Mitherausgeber und Mitautor des 2012 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und der Gesamtdarstellung Pape/Reichelt/Schultz/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 3. Aufl., NJW-Schriftenreihe, 2022, sowie Mitautor des von Prütting/Bork/Jacoby herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung und verschiedener Handbücher und Monografien zum Insolvenzrecht. Seit 1990 ist er regelmäßig als Referent auf Fachtagungen und Seminaren hauptsächlich zum Insolvenzrecht tätig. Im Juli 2016 hat ihn die Georg-August-Universität Göttingen zum Honorarprofessor ernannt. Er ist Präsident des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags.

Gegenstand des Vortrags ist zunächst die Anmeldung von Insolvenzforderungen mit den Besonderheiten des insolvenzrechtlichen Anmelde- und Feststellungsverfahrens.

Erläutert werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Anmeldung einer Insolvenzforderung, die unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung von Feststellungsverfahren ist. Sodann geht es um einige aktuelle Entscheidungen zu den Besonderheiten der Anmeldung von Forderungen, die Zug-um-Zug zu erbringen sind sowie den Wechsel des Gläubigers während des Feststellungsverfahrens usw.

Problematisiert wird ferner die Anmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen, die nur aufgrund einer besonderen Aufforderung des Insolvenzgerichts erfolgen kann. Schließlich geht es um die Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, bei der insbesondere auch die Prüfungskompetenz und des Insolvenzverwalters und dessen Recht zum Bestreiten beleuchtet werden soll.

Im zweiten Teil des Vortrags beschäftigt sich der Referent mit den Grundsätzen des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit. Hier soll zunächst der absolute Vorrang der Kosten des Verfahrens in den Fokus genommen werden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den Fall des § 207 als auch des § 208 Abs. 2 InsO. In Bezug auf die vom Gericht nicht zu überprüfende Anzeige nach § 208 Abs. 2 InsO geht es u.a. um eine mehrfache Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter sowie deren Auswirkungen auf die Befriedigung der Neumassegläubiger und deren prozessuale Folgen.

Erörtert werden die Bedingungen, unter denen eine Rückkehr ins Regelverfahren in Betracht kommt, wenn die Masse wieder zulänglich wird. Hier soll auf einige Einzelfragen bei der Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten eingegangen werden. In prozessualer Hinsicht soll schließlich der Frage nachgegangen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen im masseunzulänglichen Verfahren eine Leistungsklage (wieder) zulässig ist.

Ich freue mich sehr, dass Herr Prof. Dr. Pape sich bereit erklärt hat, anknüpfend an seinen Vortrag vom 07.05.2024 erneut vor dem Arbeitskreis zu referieren und uns in seiner bekannt kurzweiligen und spannenden Art einige grundlegende Fragen, die allerdings in der Praxis immer wieder unerwartete Probleme bereiten, zu erörtern. Im Anschluss an den Vortrag und eine vertiefende Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender