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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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«Aktuelle Grundsatzfragen im Insolvenzsteuerrecht 2025»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur neunten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am

Dienstag, 04. November, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Christoph Uhländer,
Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen,

zum Thema
„Aktuelle Grundsatzfragen im Insolvenzsteuerrecht 2025“.

Herr Prof Dr. Uhländer hat nach dem Abschluss des Studiums an der Fachhochschule für Finanzen NRW (1984 bis 1987) Rechtswissenschaften in Bochum studiert (1988 bis 1993). 1995 wurde er mit einem steuerjuristischen Thema promoviert, im Januar 1997 hat er seine zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Er ist langjährig im Steuerrecht tätig, als Rechtsanwalt, Sachgebietsleiter einer Betriebsprüfungsstelle (FA Borken), stellv. Leiter eines Finanzamts (FA Bottrop), Fortbildungsreferent der Oberfinanzdirektion Münster. Seit 2002 ist er Dozent an der Fachhochschule für Finanzen (Nordkirchen), unterbrochen durch sog. Praxisphasen im Finanzamt Recklinghausen, FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne, FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum sowie der Oberfinanzdirektion NRW. Er ist Gastdozent an der Bundesfinanzakademie des BMF (Brühl/Berlin) und der Deutschen Richterakademie zum Insolvenzsteuerrecht.

Im Juni 2006 erfolgte die Ernennung zum Professor für Allgemeines und Besonderes Steuerrecht (Vorlesungsschwerpunkte: Besteuerung von PersG / KapG, Verfahrensrecht, Fallstudien mit bilanzsteuerrechtlichen Bezügen). Von April 2008 bis August 2021 war er Leiter des Lehrbereichs Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften (BStG) sowie des Schwerpunktbereichs "Insolvenz und Steuern".

Seit Januar 2008 ist er 1. Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes im „Forum Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.“ (www.steuerforum-nordkirchen.de), seit Januar 2014 Mitherausgeber der Zeitschrift Steuer & Studium. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum formellen und materiellen Steuerrecht und hält Fachvorträge für verschiedene Träger in der Steuerberater- und Fachanwaltsfortbildung. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht in unterschiedlichen Masterstudiengängen.

In seinem Vortrag ermöglicht Herr Prof. Uhländer zunächst einen kurzen systematischen Gesamtüberblick. Den weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bilden dann insbesondere die nachfolgenden Grundsatzentscheidungen:

  • Verlustnutzung in der Insolvenz (BVerfG v. 23.7.2025 - 2 BvL 19/14)
  • Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverb. nach Anzeige der MUZ (IX. Senat des BFH versus XI. Senat des BFH)
  • Folgen der "echten Freigabe" für das Steuerrecht (IX. Senat des BFH versus X. Senat des BFH)
  • Steuerbefreiung von Sanierungserträgen bei PersG (zweistufiges Feststellungsverfahren nach Ansicht des IV. BFH-Senats)
  • Folgen der Liquidation / Insolvenz für die Gemeinnützigkeit (Vorlage des V. BFH-Senats an den EuGH; neu anhängiges Verfahren bei BFH)

Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Uhländer bei uns im Arbeitskreis begrüßen dürfen. Auch wenn ich persönlich ihn noch nicht habe kennenlernen dürfen, so eilt ihm doch ein ganz außergewöhnlicher Ruf als exzellenter Fachmann und Referent auf dem Gebiet des Insolvenzsteuerrechts voraus. Ich bin mir deshalb sicher, dass wir zu einem bisweilen als „trocken“ empfundenen Thema einen kurzweiligen und hochaktuellen Vortrag erleben dürfen, der uns wertvolle Anregungen für die tägliche Arbeit liefert. Im Anschluss an die sicherlich erneut lebhafte Diskussion lassen wir den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 27.10. bis 03.11. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender